Kosten und Finanzierung
Studierende sollten vor und während des Studiums an der Deutschen Sporthochschule Köln über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Während des Studiums können internationale Studierende nur in begrenztem Umfang Geld verdienen, da voll immatrikulierte Studierende pro Jahr für nur max. 120 Tage (bzw. 240 halbe Tage) eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Semesterbeitrag
Der Semesterbeitrag ist ein Pflichtbeitrag, der von allen Studierenden mit Ersthörerstatus der Deutschen Sporthochschule Köln vor jedem Semester zu entrichten ist. Er wird im Rahmen der ordnungsgemäßen und fristgerechten Rückmeldung an die Deutsche Sporthochschule überwiesen. Der Semesterbeitrag stellt keine Studiengebühr da, sondern finanziert von den Studierenden bezogene Nebenleistungen.
Der Beitrag beträgt ca. 300 €.
Diese Summe wird jedes Jahr angepasst und setzt sich aus folgenden Posten zusammen:
» Semesterticket
» NRW-Ticket
» Abgaben an das Kölner Studierendenwerk
» Ausgaben für die studentische Selbstverwaltung und den Studierendensport
» Verwaltungskosten, Befreiungen und soziale Unverträglichkeiten
Gasthörer
Die Deutsche Sporthochschule Köln bietet ein Gasthörerstudium an, welches sich insbesondere an interessierte SeniorInnen richtet. Ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist für die Zulassung nicht notwendig. Für einen Betrag von 100 Euro pro Semester erhalten Sie eine Matrikelnummer und einen Gasthörerausweis.
GasthörerInnen sind berechtigt, an zulassungsfreien Veranstaltungen (Vorlesungen) teilzunehmen. In allen zulassungsbeschränkten Veranstaltungen (Kurse, Übungen, Seminare) haben Studierende der Deutschen Sporthochschule Vorrang. Die Teilnahme bedarf daher der Zustimmung der jeweiligen Lehrperson und ist nur bei freien Kapazitäten möglich. Zur Teilnahme an sportpraktischen Kursen ist zudem eine Bescheinigung über die Sporttauglichkeit erforderlich.
Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. April und der 1. Oktober.