Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
Studieninteressierte, die im Rahmen ihres Lehramtsstudiums das Unterrichtsfach Sport belegen möchten, müssen sich hierfür an der Deutsche Sporthochschule Köln bewerben.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sich unabhängig von der gewünschten Schulform immer auch auf ein weiteres Fach oder ggf. mehrere weitere Fächer an einer unserer Kooperationshochschulen (Uni zu Köln/Uni Siegen) bewerben müssen.
Da mit den Kooperationshochschulen kein gemeinsames Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die Lehramtsstudiengänge (Bachelor- und Master-Abschluss) mit dem Fach Sport besteht, ist eine gesonderte Studienplatzbewerbung für das Unterrichtsfach Sport über das Online-Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln ebenso notwendig wie die Bewerbung auf weitere Lehramtsfächer in den Bewerbungsportalen der Kooperationshochschulen.
Eine Online-Bewerbung ist für alle Schul- und Studienformen (auch für den Master of Education) zwingend notwendig.
Ablauf der Bewerbung:
Für externe Bewerber*innen (noch nicht an der DSHS Köln eingeschriebene Bewerber*innen):
- Registrierung auf mySpoho (Bewerbungsportal der Deutschen Sporthochschule Köln)
- Bewerbung auf mySpoho
- notwendige Unterlagen online hochladen
- Bewerber*innen mit Anmeldung zur Sporteignungsprüfung im Februar 2024
Wer für den Eignungstest an der DSHS Köln im Februar 2024 angemeldet ist, muss seine Eignungstest-Kennziffer in der Bewerbungsmaske auf mySpoho eintragen, damit die Übertragung der Testergebnisse automatisch erfolgen kann.
- Bewerbung bei der Kooperationshochschule nicht vergessen!
Für interne Bewerber*innen (an der DSHS Köln eingeschriebene Bewerber*innen):
Gilt insbesondere für Lehramtsstudierende, die sich auf den Master of Education bewerben wollen.
- Login auf mySpoho (KEINE Neu-Registrierung notwendig)
- „Hauptmenü“ → „Studienangebot“ → „Studienbewerbung“
- Neuen Bewerbungsantrag für den angestrebten Studiengang anlegen und einreichen
- Bewerbungsunterlagen online hochladen
Ehemalige (exmatrikulierte) DSHS-Studierende
Exmatrikulierte DSHS-Studierende, die sich über mySpoho erneut auf einen Studienplatz an der Sporthochschule Köln bewerben möchten, erhalten bei der Registrierung im Bewerberportal zunächst eine Fehlermeldung. Um die Registrierung freischalten zu lassen, müssen sie unter Angabe des Fehlercodes eine Mail an myspoho@dshs-koeln.de senden.
Es handelt sich dabei um ein reines Online-Bewerbungsverfahren: Das Einsenden - per Post oder E-Mail - von Bewerbungsunterlagen ist nicht notwendig!
Die Antworten auf die häufigsten Fragen sind in den FAQ zusammengestellt (siehe Downloadbereich).
Besondere Bewerber*innengruppen
Kader-Athlet*innen, welche die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden gem. § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 Hochschulzulassungsgesetz (HZG) in der Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester sowie für höhere Fachsemester stets vorrangig und untereinander gleichrangig zugelassen.
Wenn Sie in einem früheren Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber aufgrund eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder anderer Ersatzdienst im Sinne von § 19 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen – VergabeVO NRW) nicht annehmen konnten, werden Sie beim nächsten Vergabeverfahren bevorzugt berücksichtigt (= bevorzugte Zulassung aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs). Wichtig ist, dass Sie sich spätestens bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes auf denselben Studiengang, für welchen Sie die Zulassung bereits erhalten hatten, online bewerben müssen.
Bitte laden Sie Ihre Dienstzeitbescheinigung sowie Ihren früheren Zulassungsbescheid bis Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal hoch.
Wer ist Zweitstudienbewerber*in?
- Wer bereits einen Bachelor-Abschluss hat und sich für ein zweites Bachelor-Studium bewirbt ist Zweitstudienbewerber*in. Das gleiche gilt für Bewerber*innen, die bereits einen Master-Abschluss, Staatsexamen oder Diplom (auch FH-Diplom) haben.
- Wer bereits zwei Bachelor-Abschlüsse hat und sich nun für ein Master-Studium bewirbt, ist kein*e Zweitstudienbewerber*in, da dies dem System gestufter Studiengänge nicht entsprechen würde. Es zählt dann die Abschlussnote desjenigen Bachelor-Abschlusses, mit dem man sich für den entsprechenden Master bewirbt.
- Als Zweitstudienbewerber*in für Master-Studiengänge gilt daher nur, wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule mit einem Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen abgeschlossen hat. Diplom-Abschlüsse von Fachhochschulen sind davon ausgenommen, da sie den Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt sind!
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist die Zulassung zum Zweitstudium eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen. Für Zweitstudienbewerber*innen ist an der Deutschen Sporthochschule Köln eine Sonderquote von höchstens 3 % der Studienplätze vorgesehen.
Wie bewerbe ich mich?
Bachelor: Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist online über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln. Damit sind Ihre persönlichen Daten erfasst und Sie erhalten eine Bewerber*innen-Kennziffer. Wählen Sie bei der Frage nach der Studienform „Zweitstudienbewerber*in“ und füllen bitte alle Pflichtfelder aus. Beachten Sie bitte auch dort den entsprechenden Hilfetext.
Bitte laden Sie Ihr Studienabschlusszeugnis sowie Ihre Begründung für die Notwendigkeit eines Zweitstudiums (Motivationsschreiben) bis Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal hoch.
Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien für ein Zweitstudium erhalten Sie in der Vergabeverordnung NRW sowie im Merkblatt zur Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium.
Master: Sollten Sie sich als Zweitstudienbewerber*in für einen Master-Studium bewerben, müssen Sie sich ebenfalls über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln bewerben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bewerber*innen zum Studium zugelassen werden, die nicht im Besitz der allgemeinen Hochschulreife sind, aber einen gleichwertigen Vorbildungsnachweis erbringen können (gemäß Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).
Beispiel: Erworbenes Zeugnis der Hochschulabschlussprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer allgemeinen Fachhochschule, das ohne vorherigen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben worden ist (siehe auch §3 Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO).
Studierende eines Bachelor-Studiengangs, die keine Qualifikation für das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen haben, jedoch an einer Hochschule in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland studieren, erwerben nach vier Semestern die Berechtigung, ihr Studium in demselben Studiengang unter Beibehaltung der Studienfächer, des angestrebten Abschlusses und der Hochschulart an einer Hochschule fortzusetzen, wenn pro Semester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System (ECTS) nachgewiesen werden; dies gilt auch für die Fortsetzung des Studiums in einem verwandten Studiengang (siehe §6 Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).
Wer ist beruflich Qualifizierte*r ?
Im Jahr 2010 wurde der Hochschulzugang für Personen ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. Je nach beruflicher Vorbildung variieren die Möglichkeiten in Hinblick auf den Hochschulzugang. Es wird zwischen folgenden drei Gruppen unterschieden:
- Meister*innen sowie vergleichbar Qualifizierte (Bewerber*innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung)
- Beruflich Qualifizierte, bei denen sowohl die berufliche Tätigkeit als auch der angestrebte Studienabschluss fachlich der Berufsausbildung entsprechen (fachtreue Bewerber*innen)
- Sonstige beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung).
Wie ist die Zulassung als beruflich Qualifizierte*r geregelt?
Die Einzelheiten des Zulassungsverfahrens (Voraussetzungen, Bewerbung, Auswahl, Zulassung) sind in der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte geregelt.
Wie bewerbe ich mich als beruflich Qualifizierte*r?
Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln. Damit sind Ihre persönlichen Daten erfasst und Sie erhalten eine Bewerber*innen-Kennziffer. Wählen Sie bitte bei der Frage nach der Art der Hochschulzugangsberechtigung eine der Möglichkeiten (1-3) aus und füllen alle Pflichtfelder aus. Zusätzlich laden Sie bitte bis zum Bewerbungsschluss ergänzende Unterlagen zu Ihrer beruflichen Qualifikation im Uploadbereich hoch.
Ansprechpartner für Ihre Bewerbung als beruflich Qualifizierte*r ist Stefan Witteler (Prüfungsamt). Bitte kontaktieren Sie bei Erstkontakt Herrn Witteler telefonisch.
Gemäß Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) vom 13. November 2020 werden gemäß § 8 von den festgesetzten Zulassungszahlen maximal 2 % der Studienplätze für Fälle außergewöhnliche Härte vorbehalten.
Aus der VergabeVO NRW, § 10:
Die Studienplätze der Härtequote nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages unmittelbar zu einer Zulassung. Hierdurch verringert sich die Anzahl der Studienplätze für die übrigen Quoten. Die Zulassung als Härtefall hat zur Folge, dass eine andere Person, die die Auswahlkriterien besser als Sie erfüllt, nicht zugelassen werden kann. Um die Gefahr einer ungerechtfertigten Verletzung des Gleichheitsgebots zu vermeiden, muss daher bei der Prüfung eines Härtefallantrages ein besonders strenger Maßstab angelegt werden.
Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in Ihrer Person so schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Diese Ausnahmesituation ist durch geeignete Nachweise zu belegen, wie z.B. ein fachärztliches Gutachten.
Im Rahmen der Online-Bewerbung auf einen Studienplatz, kann ein Härtefallantrag gestellt und die entsprechenden Nachweise hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Antragstellung Härtefall.
Mit einem Sonderantrag können Bewerber*innen, die zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren Hauptwohnung bei den Eltern in einem/einer der Deutschen Sporthochschule Köln zugeordneten Kreise oder kreisfreien Städte liegt, zusätzlich in einer Vorabquote geführt und somit bevorzugt zugelassen werden (bei Überschreitung der Quote entscheidet die Abiturnote).
Gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 der Vergabeverordnung NRW werden bis zu 2 % der Studienplätze für minderjährige Bewerber*innen mit Hauptwohnsitz bei den Eltern in Köln zugeordneten Kreisen oder kreisfreien Städte vorbehalten.
Sollten Sie den Sonderantrag im Rahmen der bevorzugten Berücksichtigung von minderjährigen Bewerber*innen geltend machen wollen, so müssten Sie unter anderem einschließlich bis zum Vorlesungsbeginn noch minderjährig sein. Andernfalls kann dieser Sonderantrag nicht beim Zulassungsverfahren berücksichtigt werden. Ihre Bewerbung nimmt in diesem Fall dann ohne den Sonderantrag am Zulassungsverfahren teil. Im Zulassungsverfahren steigert die Teilnahme an der Vorabquote die Chancen auf einen Studienplatz. So durchlaufen minderjährige Bewerber*innen erst die Standardquoten (Note und Wartezeit) und haben - für den Fall, dass sie dort nicht zugelassen werden konnten - eine zusätzliche Chance, in der Quote für Minderjährige berücksichtigt zu werden. Wurden sie jedoch bereits in einer der vorherigen Hauptquoten zugelassen, nehmen sie nicht weiter an dieser Quote teil.
Kontakt
Studierendensekretariat
Am Sportpark Müngersdorf 650933 Köln
Hauptgebäude, 1. OG
Telefon | +49 221 4982-2221 |
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studsekretariat@dshs-koeln.de |