Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Bachelor Lehramt

Grundvoraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelor-Lehramtsstudiengang sind

  • Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) und
  • Der Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium (Sporteignungsprüfung).

Um ein Lehramtsstudium erfolgreich abschließen zu können, muss ein 2. Fach in einer nach der Lehramtszugangsverordnung gültigen Fächerkombination an einer Kooperationshochschule der Deutschen Sporthochschule Köln belegt werden. Dieses muss spätestens mit Ablauf des 2. Fachsemesters durch eine Studienbescheinigung der Kooperationshochschule im Studierendensekretariat nachgewiesen werden. Studieninteressierte beachten bitte auch die Hinweise zu den besonderen Bewerbungsmodalitäten für das Lehramtsstudium.

besondere Hochschulzugangsberechtigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bewerber*innen zum Studium zugelassen werden, die nicht im Besitz der allgemeinen Hochschulreife sind, aber einen gleichwertigen Vorbildungsnachweis erbringen können (gemäß Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).

Beispiel: Erworbenes Zeugnis der Hochschulabschlussprüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einer allgemeinen Fachhochschule, das ohne vorherigen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben worden ist (siehe auch §3 Gleichwertigkeitsverordnung – GlVO).

Studierende eines Bachelor-Studiengangs, die keine Qualifikation für das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen haben, jedoch an einer Hochschule in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland studieren, erwerben nach vier Semestern die Berechtigung, ihr Studium in demselben Studiengang unter Beibehaltung der Studienfächer, des angestrebten Abschlusses und der Hochschulart an einer Hochschule fortzusetzen, wenn pro Semester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System (ECTS) nachgewiesen werden; dies gilt auch für die Fortsetzung des Studiums in einem verwandten Studiengang (siehe §6 Gleichwertigkeitsverordnung – GIVO).

Fachhochschulreife

Da die Deutsche Sporthochschule Köln eine Universität ist, genügt die Fachhochschulreife nicht als Zulassungsvoraussetzung. Diese berechtigt Sie für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule. 

Sollten Sie neben der Fachhochschulreife auch eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können, führt diese Kombination nicht zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen. Hier müssen dann die Voraussetzungen als „Beruflich Qualifizierte*r“ erfüllt sein, die Sie weiter unten finden.

Fachgebundene Hochschulreife

Die Fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Fächer und Fachrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen. Wenn Sie die Fachgebundene Hochschulreife erworben haben (Hinweis: das Wort „fachgebunden" steht dann in der Regel auch auf dem Abschlusszeugnis), können Sie die Einschlägigkeit der Fachgebundenheit für einen Studiengang an der Deutschen Sporthochschule auf Antrag überprüfen lassen.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat

Beruflich Qualifizierte

Wer ist beruflich Qualifizierte*r ?

Im Jahr 2010 wurde der Hochschulzugang für Personen ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) in Nordrhein-Westfalen neu geregelt. Je nach beruflicher Vorbildung variieren die Möglichkeiten in Hinblick auf den Hochschulzugang. Es wird zwischen folgenden drei Gruppen unterschieden: 

  1. Meister*innen sowie vergleichbar Qualifizierte (Bewerber*innen mit beruflicher Aufstiegsfortbildung)
  2. Beruflich Qualifizierte, bei denen sowohl die berufliche Tätigkeit als auch der angestrebte Studienabschluss fachlich der Berufsausbildung entsprechen (fachtreue Bewerber*innen)
  3. Sonstige beruflich Qualifizierte (Zugangsprüfung).

Wie ist die Zulassung als beruflich Qualifizierte*r geregelt?

Die Einzelheiten des Zulassungsverfahrens (Voraussetzungen, Bewerbung, Auswahl, Zulassung) sind in der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte geregelt. 

Wie bewerbe ich mich als beruflich Qualifizierte*r?

Sie bewerben sich online über das Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln. Damit sind Ihre persönlichen Daten erfasst und Sie erhalten eine Bewerber*innen-Kennziffer. Wählen Sie bitte bei der Frage nach der Art der Hochschulzugangsberechtigung eine der Möglichkeiten (1-3) aus und füllen alle Pflichtfelder aus. Zusätzlich laden Sie bitte bis zum Bewerbungsschluss ergänzende Unterlagen zu Ihrer beruflichen Qualifikation im Uploadbereich hoch.

Ansprechpartner für Ihre Bewerbung als beruflich Qualifizierte*r ist Stefan Witteler (Prüfungsamt). Bitte kontaktieren Sie bei Erstkontakt Herrn Witteler telefonisch.

Ausländische Studieninteressierte

Ihre Ansprechpartnerin ist Katrin Hecker. Bitte senden Sie ihr Ihr zu prüfendes Zeugnis per E-Mail zu. 

Master Lehramt

Das Master-Studium mit dem Abschluss Master of Education ist an der Deutschen Sporthochschule Köln nur in Kooperation mit der Universität zu Köln oder der Universität Siegen möglich.

Die Zugangsvoraussetzungen zum Master-Studium finden Sie auf der Webseite des

Zentrums für LehrerInnenbildung (ZfL) (Universität zu Köln)

Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) (Universität Siegen)

Das Master-Studium kann nur aufgenommen werden, wenn Sie von der Sporthochschule und einer der Kooperationshochschulen eine Zulassung erhalten.

Der Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium (Sporteignungsprüfung) ist keine Zugangsvoraussetzung für das Master-Studium.