M.A. Rehabilitation, Prävention und Gesundheitsmanagement

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge sind in der Zulassungsordnung (insbesondere §3) geregelt. Die aktuelle Fassung der Zulassungsordnung steht rechts zum Download bereit.

Grundsätzlich gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • erfolgreiche Absolvierung eines mindestens sechssemestrigen einschlägig wissenschaftlichen Studiums (fachspezifische Bestimmungen zur Einschlägigkeit können der Anlage A der Zulassungsordnung entnommen werden)  
  • Nachweis der fachlichen Eignung durch einen überdurchschnittlichen Studienabschluss (Note 2,5 nach dem deutschen Notensystem oder Grade B nach ECTS)
  • Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen als Zugangsvoraussetzung zwingend ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) nachweisen. Ausnahmen regelt die Zulassungsordnung.

Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Deutschen Sporthochschule eingegangen sein. Diesem Antrag sind verschiedene Dokumente/Nachweise beizufügen. Die Seite „Bewerbung“ hält detaillierte Informationen rund um die Bereiche Bewerbung/Zulassung bereit. 

Studienanfänger*innen des M.A. Rehabilitation, Prävention und Gesundheitsmanagement sollten folgende Fähigkeiten aufweisen bzw. Kenntnisse/Interessen mitbringen:

  • hohe fachliche Kompetenz im Themenbereich Sport- und Gesundheitswissenschaften
  • besonderes Interesse an rehabilitationswissenschaftlichen und medizinischen Fragestellungen
  • besondere Befähigung und Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten
  • pädagogische Kompetenzen in Gesprächsführung und Präsentationstechniken
  • Bereitschaft und Freude im Umgang mit Menschen/Patienten
  • kommunikative und soziale Kompetenz
  • gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift


⇒ Im Gegensatz zu den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen stellt die Sporteignungsprüfung keine Voraussetzung zur Aufnahme eines konsekutiven Master-Studienganges an der Deutschen Sporthochschule dar.

Wichtiger Hinweis: Überprüfung der Einschlägigkeit

Eine individuelle Einschlägigkeitsprüfung des abgeschlossenen Studiums ist im Vorfeld des Zulassungsverfahrens aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht möglich.

Die Anlage A der Master-Zulassungsordnung (Download rechte Spalte) listet auf, welche Studienleistungen für die Einschlägigkeit zwingend erfüllt sein müssen. Studieninteressierte können so eine Selbsteinschätzung der individuell erworbenen Studieninhalte vornehmen und über eine Studienplatzbewerbung entscheiden.

M.A. RGM Bewerbungscheckliste

Bitte nutzen Sie für die Studienplatzbewerbung die Bewerbungscheckliste

Allgemeine Fragen zum Masterzugang

Studiengangspezifische Fragen zur Zulassung