M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung
Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge sind in der Zulassungsordnung (insbesondere §3) geregelt. Die aktuelle Fassung der Zulassungsordnung steht rechts zum Download bereit.
Grundsätzlich gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung eines mindestens sechssemestrigen einschlägig wissenschaftlichen Studiums (fachspezifische Bestimmungen zur Einschlägigkeit können der Anlage A der Zulassungsordnung entnommen werden)
- Nachweis der fachlichen Eignung durch einen überdurchschnittlichen Studienabschluss (Note 2,5 nach dem deutschen Notensystem oder Grade B nach ECTS)
- Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen als Zugangsvoraussetzung zwingend ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) nachweisen. Ausnahmen regelt die Zulassungsordnung.
Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Deutschen Sporthochschule eingegangen sein. Diesem Antrag sind verschiedene Dokumente/Nachweise beizufügen. Die Seite „Bewerbung“ hält detaillierte Informationen rund um die Bereiche Bewerbung/Zulassung bereit.
Studienanfänger*innen des M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung sollten folgende Fähigkeiten aufweisen bzw. Kenntnisse/Interessen mitbringen:
- hohes Interesse an der Sportkommunikation
- grundlegende Kenntnisse aus dem Gebiet der Sportwissenschaften und/ oder aus dem Gebiet der Sozialwissenschaften
- grundlegende Kenntnisse über Forschungsmethoden und in der Statistik
- grundlegende Erfahrungen mit einem einschlägigen Statistikprogramm
- Interesse am forschungs- sowie anwendungsorientierten Arbeiten
- gute schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeiten
- sicherer Umgang mit englischsprachiger Literatur
- Spaß am Umgang mit Sprache und Zahlen
- Teamfähigkeit
- Arbeitsbereitschaft
Unter Berücksichtigung des Anforderungsprofils können sich neben Bewerber*innen anderer Hochschulen die Absolventen*innen aller Bachelor-Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln auf den Master-Studiengang bewerben, die die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
⇒ Im Gegensatz zu den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen stellt die Sporteignungsprüfung keine Voraussetzung zur Aufnahme eines konsekutiven Master-Studienganges an der Deutschen Sporthochschule dar.
Wichtiger Hinweis: Überprüfung der Einschlägigkeit
Eine individuelle Einschlägigkeitsprüfung des abgeschlossenen Studiums ist im Vorfeld des Zulassungsverfahrens aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht möglich.
Die Anlage A der Master-Zulassungsordnung (Download rechte Spalte) listet auf, welche Studienleistungen für die Einschlägigkeit zwingend erfüllt sein müssen. Studieninteressierte können so eine Selbsteinschätzung der individuell erworbenen Studieninhalte vornehmen und über eine Studienplatzbewerbung entscheiden.
Studiengangspezifische Fragen zur Zulassung
Mark Ludwig
Studiengangskoordination
Telefon | +49 221 4982-6230 |
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