M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport
Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge sind in der Zulassungsordnung (insbesondere §3) geregelt. Die aktuelle Fassung der Zulassungsordnung steht rechts zum Download bereit.
Grundsätzlich gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
- erfolgreiche Absolvierung eines mindestens sechssemestrigen einschlägig wissenschaftlichen Studiums
- Nachweis der fachlichen Eignung durch einen überdurchschnittlichen Studienabschluss (Note 2,5 nach dem deutschen Notensystem oder Grade B nach ECTS)
- Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen als Zugangsvoraussetzung zwingend ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) nachweisen. Ausnahmen regelt die Zulassungsordnung.
Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Deutschen Sporthochschule eingegangen sein. Diesem Antrag sind verschiedene Dokumente/Nachweise beizufügen. Die Seite „Bewerbung“ hält detaillierte Informationen rund um die Bereiche Bewerbung/Zulassung bereit.
Studienanfänger*innen des M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport sollten folgende Fähigkeiten aufweisen bzw. Kenntnisse/Interessen mitbringen:
- hohes Interesse am Leistungssport, beispielsweise durch eigene leistungssportliche Erfahrungen als Aktive*r oder Trainer*in
- besonderes Interesse an naturwissenschaftlichen Fragestellungen und Affinität zu medizinischen Themen
- sowohl Spaß an wissenschaftlicher Arbeit im Labor als auch an praktischer Trainingsarbeit
- (erste) Kenntnisse in statistischen Methoden
- gute Englischkenntnisse
⇒ Im Gegensatz zu den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen stellt die Sporteignungsprüfung keine Voraussetzung zur Aufnahme eines konsekutiven Master-Studienganges an der Deutschen Sporthochschule dar.
Wichtiger Hinweis: Überprüfung der Einschlägigkeit
Eine individuelle Einschlägigkeitsprüfung des abgeschlossenen Studiums ist im Vorfeld des Zulassungsverfahrens aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht möglich.
Die Anlage A der Master-Zulassungsordnung (Download rechte Spalte) listet auf, welche Studienleistungen für die Einschlägigkeit zwingend erfüllt sein müssen. Studieninteressierte können so eine Selbsteinschätzung der individuell erworbenen Studieninhalte vornehmen und über eine Studienplatzbewerbung entscheiden.
TIPP: Sie können das Bewerbungsformular ausfüllen und Ihrer Bewerbung als zusätzliches Dokument beifügen. Das Bewerbungsformular dient nicht nur einer effizienteren Beurteilung Ihrer Bewerbung, sondern soll Ihnen auch einen Überblick über Ihre eingenen Leistungen liefern. (Das Bewerbungsformular ist KEINE Pflichtanlage für die Bewerbung, sondern ein freiwilliger Zusatz)