M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Master-Studiengänge sind in der Zulassungsordnung (insbesondere §3) geregelt. Die aktuelle Fassung der Zulassungsordnung steht rechts zum Download bereit.

Grundsätzlich gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • erfolgreiche Absolvierung eines mindestens sechssemestrigen einschlägig wissenschaftlichen Studiums (fachspezifische Bestimmungen zur Einschlägigkeit können der Anlage A der Zulassungsordnung entnommen werden)
  • Nachweis der fachlichen Eignung durch einen überdurchschnittlichen Studienabschluss (Note 2,5 nach dem deutschen Notensystem oder Grade B nach ECTS)
  • Bewerber*innen aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen als Zugangsvoraussetzung zwingend ausreichende deutsche Sprachkenntnisse durch die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (mindestens DSH-2) nachweisen. Ausnahmen regelt die Zulassungsordnung.

Der Zulassungsantrag muss bis zum Ende der Bewerbungsfrist an der Deutschen Sporthochschule eingegangen sein. Diesem Antrag sind verschiedene Dokumente/Nachweise beizufügen. Die Seite „Bewerbung“ hält detaillierte Informationen rund um die Bereiche Bewerbung/Zulassung bereit.

Das Studienangebot des Instituts für Natursport und Ökologie wendet sich in erster Linie an Absolventen*innen von sport-, bewegungs- und tourismuswissenschaftlichen Studiengängen. Aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung steht der Studiengang jedoch grundsätzlich auch Bewerbern*innen aus anderen Fachrichtungen offen. 

Studienanfänger*innen des M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement sollten folgende Fähigkeiten aufweisen bzw. Kenntnisse/Interessen mitbringen:

  • hohe Affinität zu Natur- bzw. Outdoor-Aktivitäten
  • gute Kenntnisse in statistischen Methoden
  • Interesse konzeptionell zu arbeiten und nachhaltige Konzepte praktisch umzusetzen
  • Interesse an interdisziplinären Fragestellungen und Projektarbeiten
  • gute Englischkenntnisse


⇒ Im Gegensatz zu den Bachelor- und Lehramtsstudiengängen stellt die Sporteignungsprüfung keine Voraussetzung zur Aufnahme eines konsekutiven Master-Studienganges an der Deutschen Sporthochschule dar. Für die Teilnahme an den sportpraktischen Inhalten im Rahmen der Module TDM1 und TDM9 ist allerdings im Laufe des ersten Fachsemesters der Nachweis über eine sportärztliche Vorsorgeuntersuchung zu erbringen.

Wichtiger Hinweis: Überprüfung der Einschlägigkeit

Eine individuelle Einschlägigkeitsprüfung des abgeschlossenen Studiums ist im Vorfeld des Zulassungsverfahrens aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht möglich.

Die Anlage A der Master-Zulassungsordnung (Download rechte Spalte) listet auf, welche Studienleistungen für die Einschlägigkeit zwingend erfüllt sein müssen. Studieninteressierte können so eine Selbsteinschätzung der individuell erworbenen Studieninhalte vornehmen und über eine Studienplatzbewerbung entscheiden.

Allgemeine Fragen zum Masterzugang

Studiengangspezifische Fragen zur Zulassung

Dr. Stefan Mühl
Dr.

Stefan Mühl

Studiengangskoordination

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