Bewerbung

Die Bewerbung auf die konsekutiven Master-Studiengänge (Master of Science und Master of Arts) ist grundsätzlich nur zum Wintersemester möglich.

Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2025/26 erstreckt sich für:

  • Bewerber*innen aus Deutschland und der EU vom 01.06.2025 bis 15.07.2025.
  • Bewerber*innen aus dem nicht-europäischen Ausland (NON-EU) vom 25.04.2025 bis 31.05.2025. Bitte beachten Sie die Hinweise des International Office.

Es handelt sich um ein Online-Bewerbungsverfahren (mit Dokumenten-Upload), in dem das Einsenden von Bewerbungsunterlagen nicht notwendig ist.

Ablauf der Bewerbung:

Für externe Bewerber*innen (Bachelor-Abschluss nicht an der DSHS Köln):

  1. Registrierung auf mySpoho (Bewerbungsportal der Deutschen Sporthochschule Köln)
  2. Bewerbung auf mySpoho
    • Bewerbungsanträge anlegen
    • Bewerbungsunterlagen, -nachweise online hochladen
    • Bewerbung abschicken

Für interne Bewerber*innen (bereits an der DSHS Köln eingeschriebene Bewerber*innen):

  1. Login auf mySpoho (KEINE Neu-Registrierung notwendig!)
    • Bewerbungsanträge anlegen
    • Bewerbungsunterlagen, -nachweise online hochladen
    • Bewerbung abschicken

Ehemalige (exmatrikulierte) DSHS-Studierende:
Exmatrikulierte DSHS-Studierende, die sich über mySpoho erneut auf einen Studienplatz an der Sporthochschule Köln bewerben möchten, erhalten bei der Registrierung im Bewerberportal zunächst eine Fehlermeldung. Um die Registrierung freischalten zu lassen, müssen Sie unter Angabe des Fehlercodes eine Mail an myspoho@­dshs-koeln.de senden. Anschließend werden Sie freigeschaltet.

Nachreichen des Studienabschlusszeugnisses

Deutsche sowie Bewerber*innen aus der EU, die noch kein Studienabschlusszeugnis erhalten haben, bewerben sich bis zum 15. Juli online mit einem aktuellen Notenspiegel und allen sonst erforderlichen Bewerbungsunterlagen (als PDF-Upload) und senden nur das Zeugnis über den Studienabschluss oder alternativ eine Studienabschlussbescheinigung des Prüfungsamtes mit Abschlussnote als PDF-Datei bis zum 31. August (Ausschlussfrist) an masterbewerbung@­dshs-koeln.de.  

Hinweis für DSHS-Bewerber*innen - Sofern die Thesis Ihre letzte Prüfungsleistung im sportwissenschaftlichen Bachelor-Studium bildet und Sie diese bis 15. Juni erfolgreich im Prüfungsamt abgeben/hochladen, wird die Möglichkeit zur fristgerechten Bewerbung auf die Master-Studienplätze der DSHS Köln von Hochschulseite gewährleistet. Eine spätere Abgabe schließt eine fristgerechte Bewerbung nicht aus. Die Gesamt-Abschlussnote muss aber bis spätestens zum 31. August bei masterbewerbung@dshs-koeln.de eingehen. Ggf. müssen Studierende die zeitliche Abfolge mit den Gutachter*innen im Vorfeld abstimmen.

Nachreichen des Sprachnachweises

Der Sprachtest TOEFL ibt, IELTS (Academic) oder Cambridge CAE (jeweils Niveau C1) ist Zulassungsvoraussetzung für die englischsprachigen Master-Studiengänge an der DSHS Köln. Der Nachweis über das Testergebnis kann per Mail bis zum 31. August (Ausschlussfrist) an masterbewerbung@­dshs-koeln.de nachgereicht werden. NON-EU-Bewerber*innen müssen ihren Sprachtest bereits bis zum 31. Mai nachreichen!

Es reicht in diesem Fall zunächst ein Screenshot von ihrem Account mit dem Ergebnis.  

Bewerber*innen mit ausländischem Schul- oder Hochschulabschluss
  • NON-EU:
    • bei Bildungsnachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, ist zusätzlich zu den Originaldokumenten eine amtlich beglaubigte Übersetzung (ins Deutsche oder Englische) dieser Bildungsnachweise im entsprechenden Uploadfeld hochzuladen. Fristende für den Upload ist der 31.05.
  • EU:

Besondere Bewerber*innengruppen

Kader-Athlet*innen

Kader-Athlet*innen, welche die sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchskader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, werden gem. § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 3 Hochschulzulassungsgesetz (HZG) in der Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester sowie für höhere Fachsemester stets vorrangig und untereinander gleichrangig zugelassen.

Ein entsprechender Nachweis muss bis zum 15.07. im Bewerbungsportal hochgeladen werden.

Zweitstudienbewerber*innen

Als Zweitstudienbewerber*in für Master-Studiengänge gilt nur, wer ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule mit einem Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen abgeschlossen hat.

Diplom-Abschlüsse von Fachhochschulen sind davon ausgenommen, da sie den Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt sind.
Ebenso gilt nicht als Zweitstudienbewerber*in, wer bereits zwei Bachelor-Abschlüsse hat und sich nun für einen Master-Studiengang bewirbt, denn dies würde nicht dem System gestufter Studiengänge entsprechen. Hier zählt dann die Note desjenigen Bachelor-Studiengangs, mit dem man sich für den entsprechenden Master-Studiengang bewirbt.

Bewerber*innen mit Härtefallantrag

Gemäß Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung NRW – VergabeVO NRW) vom 13. November 2020 werden gemäß § 8 von den festgesetzten Zulassungszahlen maximal 2 % der Studienplätze für Fälle außergewöhnliche Härte vorbehalten.

Aus der VergabeVO NRW, § 10:

Die Studienplätze der Härtequote nach § 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages unmittelbar zu einer Zulassung. Hierdurch verringert sich die Anzahl der Studienplätze für die übrigen Quoten. Die Zulassung als Härtefall hat zur Folge, dass eine andere Person, die die Auswahlkriterien besser als Sie erfüllt, nicht zugelassen werden kann. Um die Gefahr einer ungerechtfertigten Verletzung des Gleichheitsgebots zu vermeiden, muss daher bei der Prüfung eines Härtefallantrages ein besonders strenger Maßstab angelegt werden.

Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in der Person so schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen, dass es der betreffenden Person auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Diese Ausnahmesituation ist durch geeignete Nachweise zu belegen, wie z.B. ein fachärztliches Gutachten.

Im Rahmen der Online-Bewerbung auf einen Studienplatz, kann ein Härtefallantrag gestellt und die entsprechenden Nachweise hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Antragstellung Härtefall.