Vergabeverfahren

Die Studienplatzvergabe an der DSHS richtet sich nach der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (StudienplatzVVO NRW). Nach Abzug der Vorabquoten (wie z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) werden die verfügbaren Studienplätze innerhalb der so genannten Hauptquoten wie folgt vergeben:

20 %Abiturbestenquote

Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB).

80 % → AdH-Quote (AdH = Auswahlverfahren der Hochschule)

Die Auswahl erfolgt nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), wobei diese je Wartesemester um 0,1 verbessert wird. Es werden maximal 7 Wartesemester berücksichtigt. Eine Verbesserung der Durchschnittsnote ist bis zum Wert von 1,0 möglich.

Beispiele:

Bewerber*in A hat eine HZB-Note von 2,4 und 3 Wartesemester. Im Zulassungsverfahren wird man mit einer Verfahrensnote von 2,1 innerhalb der AdH-Quote berücksichtigt.

Bewerber*in B hat eine HZB-Note von 2,3 und 9 Wartesemester. Da nur 7 Wartesemester berücksichtigt werden können, nimmt man mit einer Verfahrensnote von 1,6 (2,3 - 0,7) innerhalb der AdH-Quote am Verfahren teil.

Bewerber*in C hat eine HZB-Note von 1,3 und 4 Wartesemestern. Da man sich max. bis zur Verfahrensnote 1,0 verbessern kann, sind hier nur drei Wartesemester anrechnungsfähig.

Innerhalb der AdH-Quote werden zudem 4 % der Studienplätze (Unterquote) an beruflich qualifizierte Studienbewerber*innen vergeben.

Für beide Hauptquoten gilt: Bei (Verfahrens-) Notengleichheit entscheiden die Wartesemester, ein geleisteter Dienst und danach das Los (automatisiert) über den Rangplatz, bzw. über Zulassung, oder Ablehnung.

Eine ausführliche Darstellung des Vergabeverfahrens für die sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge und Bachelor-Lehramt steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Hauptverfahren

Wenn nach der Beendigung der Bewerbungsfrist das Zulassungsverfahren durchgeführt wird, nennt man das Hauptverfahren.

Zunächst erhalten Bewerber*innen, die einen Dienst (z.B. freiwilliges Jahr) abgeleistet haben aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs einen Studienplatz (bevorzugte Zulassung). Danach werden die Studienplätze an die so genannten Vorabquoten (z.B. Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen) vergeben.

Die verbliebenden Studienplätze werden in den so genannten Hauptquoten gemäß der „Vergabeverordnung für Studienplätze NRW“ vergeben und die Zulassungen ausgesprochen (Zulassungsbescheid). Anschließend schreiben sich die zugelassenen Bewerber*innen in ihren Studiengang an der Hochschule ein (Immatrikulation).

Sollten nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Hauptverfahrens noch Studienplätze zur Verfügung stehen, wird ein so genanntes Nachrückverfahren durchgeführt. Bewerber*innen, die im Hauptverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil! Eine Anmeldung oder erneute Bewerbung ist nicht notwendig (siehe Info Nachrückverfahren). Ablehnungsbescheide werden (noch) nicht erstellt.

Wichtig! Bewerber*innen, die nicht im Hauptverfahren zugelassen werden, erhalten anders als bei den Bachelor-Studiengängen (hochschulstart.de) noch keine Ablehnung. Dies geschieht erst nach Durchführung des Nachrückverfahrens, sofern man auch im Nachrückverfahren nicht berücksichtigt werden kann.

Nachrückverfahren

Bleiben nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Hauptverfahrens Studienplätze frei, wird ein so genanntes Nachrückverfahren durchgeführt. Eine Anmeldung oder erneute Bewerbung ist für die Teilnahme am Nachrückverfahren nicht notwendig. Erhält man im Hauptverfahren keine Zulassung, so nimmt man somit automatisch am Nachrückverfahren teil.

Die Studienplätze im Nachrückverfahren werden grundsätzlich nach den gleichen Kriterien vergeben, wie die im Hauptverfahren. Lediglich in den Vorabquoten (z.B. Härtefälle) findet kein Nachrückverfahren statt.

Wer im Nachrückrückverfahren berücksichtigt wurde, erhält einen Zulassungsbescheid und muss sich innerhalb der angegebenen Frist einschreiben (immatrikulieren). Wer auch im Nachrückverfahren der Studiengänge Bachelor-Lehramt keinen Studienplatz zugewiesen bekommt, erhält nun einen Ablehnungsbescheid.

Wichtig! Sollten bereits im Hauptverfahren alle Studienplätze vergeben worden sein, findet kein Nachrückverfahren statt.

Losverfahren

Bleiben nach den Einschreibungen (Immatrikulationen) des Nachrückverfahrens noch Studienplätze frei, wird ein so genanntes Losverfahren durchgeführt. In der Regel handelt es sich hierbei nur um einzelne Studienplätze, die noch vergeben werden.

Die Teilnahme am Losverfahren muss in jedem Fall beantragt werden. Dieser Antrag ist unabhängig von einer zuvor erfolgten Studienplatzbewerbung und somit auch für Studieninteressierte möglich, die nicht am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben. Der gesonderte Antrag auf Teilnahme am Losverfahren (siehe Downloadbereich) muss für das Sommersemester bis zum 15.03. und für das Wintersemester bis zum 15.09. eingereicht werden.

Im Losverfahren zugelassene Bewerber*innen werden umgehend informiert (per Telefon oder E-Mail). Ablehnungsbescheide werden beim Losverfahren nicht versendet.

Im Vergabeverfahren für die Master-Studienplätze findet kein Losverfahren statt.

 

NC-Werte

Die NC-Werte aus den vergangenen Verfahren finden Siehier