Vergabeverfahren

Die Durchführung des Zulassungsverfahrens obliegt dem zuständigen Zulassungsausschuss. Dem Zulassungsausschuss gehört die Studiengangsleitung sowie zwei weitere Mitglieder der Gruppe der Lehrenden des jeweiligen Studiengangs an. 

Die Ergebnisse des Zulassungsverfahrens werden ca. ab der zweiten Septemberwoche erwartet. Zugelassene Bewerber*innen werden unmittelbar im Anschluss per Mail informiert.

Hauptverfahren

Es wird eine Rangfolge (Rangliste) aller zulassungsfähigen Bewerbungen nach ihrer Eignung gebildet, bei der die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses, die studiengangbezogene Praxiserfahrung und die persönliche Eignung einbezogen werden. Die Bildung der Rangfolge erfolgt durch ein Punktesystem, bei dem maximal 40 Punkte erreicht werden können. Hiervon entfallen auf die Durchschnittsnote des qualifizierenden Hochschulabschlusses maximal 22 Punkte, auf die studiengangbezogene Praxiserfahrung maximal 12 Punkte und auf die persönliche Eignung maximal 6 Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los über den Ranglistenplatz. Die Entscheidung über die Vergabe der Punkte trifft der Zulassungsausschuss des jeweiligen Master-Studiengangs.

Nähere Informationen zur Studienplatzvergabe entnehmen Sie bitte der Master-Zulassungsordnung (§6 Zulassungsverfahren).

Zugelassene Bewerber*innen erhalten eine E-Mail, mit dem Hinweis, dass sie ihren Zulassungsbescheid im Bewerbungs-Portal mySpoho abrufen können. In diesem wird ihnen eine Frist zur verbindlichen Studienplatzannahme und Online-Immatrikulation mitgeteilt.

 

Nachrückverfahren

Erklären nicht alle zugelassenen Bewerber*innen ihre Studienplatzannahme in der vorgesehenen Frist, werden Bewerber*innen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Rangplätze in einem sukzessiven Nachrückverfahren zugelassen, bis alle Studienplätze belegt sind.

Alle wieder frei werdenden Studienplätze werden über das Nachrückverfahren weitervergeben. Es findet KEIN Losverfahren statt.