NC-Werte & Wartezeit

Neben der Sporteignungsprüfung wird als zweites Zugangskriterium das allgemeine Abitur vorausgesetzt. Alle Universitäten sind dazu verpflichtet 20 % ihrer Studienplätze über die Note der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur-Besten-Quote, NC-Wert) und 80 % ihrer Plätze über die sogenannte AdH-Quote (Auswahlverfahren der Hochschule, Verfahrensnote) zu vergeben.

Konkurrieren in der Abitur-Besten-Quote mehrere Personen mit der gleichen Note um den letzten verfügbaren Studienplatz, so wird das nächste Kriterium der Rangfolge (Note > Dienst > Los) herangezogen. In dem Fall bekommt der*diejenige den Studienplatz, der:die einen Dienst vorweisen kann. Sollte auch hier Ranggleichheit bestehen entscheidet das Los.

Gleiches gilt analog für die AdH-Quote (Rangfolge: Verfahrensnote > Dienst > Los).

Weitere Informationen zum genauen Vergabeverfahren finden Sie hier: www.dshs-koeln.de/vergabeverfahren.

NC-Werte

Der Numerus Clausus (NC) bezeichnet die Abiturdurchschnittsnote der*des letzten Bewerber*in, der*die noch einen Studienplatz erhalten hat. Der NC ist immer vom Angebot (Anzahl der Studienplätze) und der Nachfrage (Bewerber*innen um einen Studienplatz) abhängig und kann daher nicht im Voraus bestimmt werden. Die NC-Werten der vorherigen Semester dienen als Orientierung. Sie bilden gute Richtwerte. Dabei ist zu beachten, dass die NC-Werte zwischen Sommer- und Wintersemester schwanken können. Aus diesem Grund sollten immer die NC-Werte der Wintersemester oder die der Sommersemester miteinander verglichen werden.

Wartezeit/AdH-Quote

Eine reine Wartezeitquote, in der Studienplätze ausschließlich nach der Zahl der Wartesemester vergeben werden gibt es nicht mehr. Dennoch haben Wartesemester Einfluss auf die Studienplatzvergabe, bzw. auf den Rangplatz. So wird in der so genannten AdH-Quote (Auswahlverfahren der Hochschule) die Abiturnote mit den Wartesemestern kombiniert. Je Wartesemester verbessert sich die Abiturnote um 0,1 Punkte. Laut Hochschulzulassungsgesetz sind aber höchstens 7 Wartesemester anrechenbar.

Wartesemester werden automatisch ab dem Tag des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung erworben (ein Semester = 6 Monate). Studienzeiten an einer deutschen Hochschule zählen nicht als Wartesemester.

Nach Unterbrechung oder Abbruch eines Studiums läuft der Semesterzähler also weiter. Sollten Sie nach Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung im Ausland studieren, einen längeren Auslandsaufenthalt planen oder eine Ausbildung absolvieren, so zählen diese Zeiten als Wartesemester.

Dienste

Ein geleisteter Dienst kann in zweifacher Hinsicht wichtig werden und für die Zuweisung eines Studienplatzes (mit-)entscheidend sein.

Wenn Sie in einem früheren Vergabeverfahren einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber Aufgrund eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder anderer Ersatzdienst im Sinne von § 19 der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen – VergabeVO NRW) nicht annehmen konnten, werden Sie beim nächsten Vergabeverfahren bevorzugt berücksichtigt (= bevorzugte Zulassung aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs). Wichtig ist, dass Sie sich spätestens bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes mit Priorität 1 auf denselben Studiengang, für welchen Sie die Zulassung bereits erhalten hatten, bewerben müssen. Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das der Deutschen Sporthochschule Köln.