Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen

Studierende der DSHS können sich Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Anerkannt werden können Leistungen, die auf folgende Weise erbracht worden sind:

  • In anderen Studiengängen an der DSHS
  • An ausländischen Hochschulen während oder vor dem Studium an der DSHS
  • In vorherigen Studiengängen an deutschen Hochschulen außerhalb der DSHS
  • Im Rahmen von Berufsausbildungen oder Fortbildungen

Um eine Leistung anerkennen zu können, müssen Studierende nachweisen, dass sie die im Rahmen ihres Studiums zu erbringenden Lerninhalte bereits erworben haben. Durch geeignete Unterlagen – z.B. Transcript of Records, Modulhandbuch – belegen Studierende, dass zwischen ihrer bereits erworbenen und der im Rahmen des Studiums an der DSHS noch zu erbringenden Leistung kein wesentlicher Unterschied besteht.

Die Anerkennung einer Leistung setzt voraus, dass Studierende in demjenigen Studiengang eingeschrieben sind, in dem sie die Leistung anerkannt bekommen wollen. Eine Anerkennungsprüfung im Vorfeld eines Studiengangwechsels bzw. einer Immatrikulation ist nicht möglich. Unter Umständen ist jedoch eine Bewerbung auf Zulassung im höheren Fachsemester möglich

Die Anerkennung ganzer Studiengänge bzw. Abschlüsse aufgrund auswärtiger Leistungen ist nicht möglich. Eine Anerkennung von Teil-Leistungen ist ebenso nicht möglich. Es können nur gesamte Veranstaltungen, Prüfungen oder Module anerkannt werden.

Wenn Sie sich eine Leistung anerkennen lassen möchten, folgen Sie bitte den Anleitungen für die jeweilige Art der anzuerkennenden Leistung.

Beachten Sie bitte unbedingt: Es ist nicht die Aufgabe der DSHS, aus dem Portfolio Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen passende Veranstaltungen, Prüfungen und Module herauszufiltern und mit Leistungsanforderungen an der DSHS abzugleichen. Es ist daher erforderlich, dass Sie sich vor der Kontaktaufnahme mit den prüfenden Stellen intensiv mit Ihrem Studiengang auseinandersetzen. Konsultieren Sie dazu bitte die zahlreichen Informationsangebote zu den Anforderungen und Studieninhalten Ihres Studienganges: www.dshs-koeln.de/studienunterlagen

Setzen Sie sich insbesondere mit den Studienverlaufsplänen und Modulhandbüchern auseinander und reflektieren Sie zunächst selbst: Für welche Lehrveranstaltung, für welche Prüfung oder welches Modul beantrage ich eine Anerkennung, weil ich nach eigenem Ermessen der Auffassung bin, die entsprechenden Kenntnisse bereits erworben zu haben? Beantragen Sie die entsprechenden Leistungen dann bitte präzise und strukturiert.

Handelt es sich bei der Leistung, die Sie anerkennen lassen wollen, um eine Abschlussarbeit, folgen Sie bitte den gesonderten Hinweisen dazu ganz unten!

Leistungen aus anderen Studiengängen der DSHS

Haben Sie Ihren Studiengang innerhalb der DSHS gewechselt oder nach vorherigem Abschluss an der DSHS ein zweites Studium aufgenommen? Dann können Sie sich ggf. Leistungen für Ihren Studiengang an der DSHS anerkennen lassen. Gehen Sie dazu bitte folgendermaßen vor:

  1. Ich bin für einen neuen Studiengang an der DSHS zugelassen worden und habe mich bereits eingeschrieben.
  2. Ich melde mich unter Angabe meiner Matrikelnummer unter anerkennungen@­dshs-koeln.de und bitte darum, meine Leistungen aus dem vorherigen Studium anzuerkennen. Ich muss keine weiteren Unterlagen einreichen, weil es sich um Leistungen innerhalb der DSHS handelt.
  3. Ich kann nachvollziehen, dass insbesondere bei Wechseln zwischen Lehramt und Bachelor/Master-Studiengängen oftmals nur Leistungen in geringem Umfang anerkannt werden können, da es sich um sehr unterschiedliche Zielgruppen der Sportvermittlung handelt.
  4. Sofern ich im Rahmen meines vorherigen Studiums zusätzliche, nicht im Curriculum vorgesehene Leistungen erbracht habe, die nicht in LSF verzeichnet sind, reiche ich entsprechende Nachweise jetzt mit ein.
  5. In den neuen Studiengang bin ich im 1. Fachsemester eingeschrieben. Wenn ich eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erreichen möchte, beantrage ich diese mittels Antrag(siehe Downloadbereich) unter anerkennungen@­dshs-koeln.de und beachte dazu die Fristen 15.03. und 15.09. eines Jahres. Ich habe Verständnis dafür, dass die Höherstufung erst nach Ende der Frist erfolgen kann, und dass sie nur möglich ist, wenn entsprechend freie Plätze zur Verfügung stehen.
  6. Handelt es sich bei der Leistung, die ich mir anerkennen lassen will, um die Abschlussarbeit, folge ich den entsprechenden Spezialschritten, die in „Anerkennung einer Abschlussarbeit“ erläutert werden.
Leistungen von ausländischen Hochschulen

 Haben Sie entweder im Rahmen Ihres Studiums an der DSHS oder bereits zuvor an einer ausländischen Hochschule studiert? Dann können Sie sich ggf. Leistungen für Ihren Studiengang an der DSHS anerkennen lassen. Gehen Sie dazu bitte folgendermaßen vor:

  1. Ich beschäftige mich gewissenhaft mit meinem Studienverlaufsplan an der DSHS und identifiziere dort Leistungen, von denen ich glaube, dass ich sie im Rahmen meines Studiums im Ausland bereits ohne wesentliche Unterschiede erbracht habe. Die Studienverlaufspläne finde ich hier: www.dshs-koeln.de/studienunterlagen
  2. Ich sammele geeignete Nachweise der ausländischen Hochschule(n), die nach meiner Auffassung eindeutig belegen, dass zwischen den dort erbrachten Leistungen und derjenigen Leistung in meinem Studienverlaufsplan, die ich mir anerkennen lassen will, kein wesentlicher Unterschied besteht. Nicht immer ist dabei der bloße Titel eines Modules auf dem Transcript of Records eindeutig genug. Daher suche ich ggf. auch nach Modulbeschreibungen und sonstigen Unterlagen, die erläutern, worin die Leistung im Ausland konkret bestand.
  3. Ich fülle das Antragsformular für Anerkennungen aus und trage dort insbesondere ein, welche ausländische Leistung ich nach meinem Dafürhalten für welche Leistung an der DSHS anerkennen lassen möchte. Ich bereite die Entscheidung der fachlichen Expert:innen an der DSHS also gründlich vor. Das Antragsformular finde ich hier: Antragsformular
  4. Das Antragsformular sende ich mit den gesammelten Nachweisen der ausländischen Hochschule(n) an die Beauftragten derjenigen Module in meinem Studiengang, in denen ich mir Leistungen anerkennen lassen will. Sollte ich mehrere Leistungen anerkennen lassen wollen, kann ich mich auch zunächst an die Studiengangkoordinator:in meines Studienganges wenden. Von dort werde ich ggf. weiterverwiesen. Modulbeauftragte und Studiengangkoordinator:innen finde ich hier: www.dshs-koeln.de/studienunterlagen
  5. Ich erörtere mit den fachlichen Expert:innen (Modulbeauftragte oder Studiengangkoordinator:in) die Anerkennung meiner im Ausland erbrachten Leistung. Wenn die fachlichen Expert:innen diese befürworten, dann senden diese eine Mail an . Ich informiere die fachlichen Expert:innen darüber, dass es notwendig ist, genau zu definieren, welche Leistung mir anerkannt werden soll. Geht es um eine Veranstaltungsteilnahme oder um eine Prüfungsleistung oder sogar um ein vollständiges Modul? Die fachlichen Expert:innen halten entweder auf dem Formular fest, welche Leistung konkret anerkannt werden soll, oder sie senden diese Information per Mail. Als Studierende(r) kann ich diese Mail nicht selbst senden, da sie dann nicht authentisch genug wäre.
  6. Auf ausgedruckte und per Post oder persönlich eingereichte Dokumente verzichte ich, sondern gehe den papierlosen Weg per Mail.
  7. Nachdem die fachlichen Expert:innen eine Anerkennung befürworten und eindeutig konkretisiert haben, nimmt der Prüfungsausschuss eine abschließende Beurteilung vor. In der Regel folgt der Prüfungsausschuss der Befürwortung durch die fachlichen Expert:innen. Ich kann meinen Stundenplan auf deren Basis also bereits unter Vorbehalt erstellen.
  8. Nachdem die Befürwortungs-Mail der fachlichen Expert:innen auf anerkennungen@­dshs-koeln.de eingegangen ist, wird zunächst die im Ausland erreichte Note umgerechnet. Anschließend wird die Leistung mit der umgerechneten Note verbucht. Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  9. Ich erhalte nach erfolgter Verbuchung meiner anerkannten Leistung eine Mail von anerkennungen@­dshs-koeln.de und sehe die anerkannte Leistung zudem in LSF unter "Meine Funktionen >> Studienverlauf >>  Leistungsübersicht (ganz unten)"
  10.  Sofern ein gesamtes Modul anerkannt worden ist, gelten auch die zugehörigen Lehrveranstaltungen als anerkannt, ohne dass diese in LSF noch einmal einzeln aufgeführt werden.
  11.  Handelt es sich bei der Leistung, die ich mir anerkennen lassen will, um die Abschlussarbeit, folge ich den entsprechenden Spezialschritten, die in „Anerkennung einer Abschlussarbeit“ erläutert werden.
Leistungen von anderen deutschen Hochschulen und Bildungseinrichtungen

Haben Sie vor Ihrem Studium an der DSHS bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert oder eine Ausbildung/Fortbildung gemacht? Dann können Sie sich ggf. Leistungen für Ihren Studiengang an der DSHS anerkennen lassen. Gehen Sie dazu bitte folgendermaßen vor:

  1. Ich beschäftige mich gewissenhaft mit meinem Studienverlaufsplan und dem Modulhandbuch an der DSHS und identifiziere dort Leistungen, von denen ich glaube, dass ich sie im Rahmen meines vorherigen Studiums bereits ohne wesentliche Unterschiede erbracht habe. Die notwendigen Studienunterlagen finde ich hier: www.dshs-koeln.de/studienunterlagen
  2. Ich sammele geeignete Nachweise der vorherigen Hochschule(n)/Bildungseinrichtung(en), die nach meiner Auffassung eindeutig belegen, dass zwischen den dort erbrachten Leistungen und derjenigen Leistung in meinem Studienverlaufsplan, die ich mir anerkennen lassen will, kein wesentlicher Unterschied besteht. Nicht immer ist dabei der bloße Titel eines Modules auf dem Transcript of Records oder Zeugnis eindeutig genug. Daher suche ich ggf. auch nach Modulbeschreibungen und sonstigen Unterlagen, die erläutern, worin die vorherige Leistung konkret bestand.
  3. Ich fülle das Antragsformular für Anerkennungen aus und trage dort insbesondere ein, welche zuvor außerhalb der DSHS erbrachte Leistung ich nach meinem Dafürhalten für welche Leistung an der DSHS anerkennen lassen möchte. Ich bereite die Entscheidung der fachlichen Expert:innen an der DSHS also gründlich vor. Das Antragsformular finde ich hier: Antragsformular. ACHTUNG: Bei Anerkennungen für das Unterrichtsfach Sport (Lehramt), gibt es eigene Anerkennungsformulare, diese finden Sie weiter unten!
  4. Das Antragsformular sende ich mit den gesammelten Nachweisen an die Koordination in meinem Studiengang, in denen ich mir Leistungen anerkennen lassen will. Von dort werde ich ggf. weiterverwiesen. Die aktuelle Studiengangkoordinator:innen finde ich hier: www.dshs-koeln.de/studienunterlagen
  5. Ich erörtere mit den fachlichen Expert:innen (Studiengangkoordinator:in) die Anerkennung meiner erbrachten Leistung. Wenn die fachlichen Expert:innen diese befürworten, dann senden diese eine Mail an anerkennungen@­dshs-koeln.de. Ich informiere die fachlichen Expert:innen darüber, dass es notwendig ist, genau zu definieren, welche Leistung mir anerkannt werden soll. Geht es um eine Veranstaltungsteilnahme oder um eine Prüfungsleistung oder sogar um ein vollständiges Modul? Die fachlichen Expert:innen halten entweder auf dem Formular fest, welche Leistung konkret anerkannt werden soll, oder sie senden diese Information per Mail. Als Studierende(r) kann ich diese Mail nicht selbst senden, da sie dann nicht authentisch genug wäre.
  6. Auf ausgedruckte und per Post oder persönlich eingereichte Dokumente verzichte ich, sondern gehe den papierlosen Weg per Mail.
  7. Nachdem die fachlichen Expert:innen eine Anerkennung befürworten und eindeutig konkretisiert haben, nimmt der Prüfungsausschuss eine abschließende Beurteilung vor. In der Regel folgt der Prüfungsausschuss der Befürwortung durch die fachlichen Expert:innen. Ich kann meinen Stundenplan auf deren Basis also bereits unter Vorbehalt erstellen.
  8. Nachdem die Befürwortungs-Mail der fachlichen Expert:innen auf anerkennungen@­dshs-koeln.de eingegangen ist, wird die Leistung vom Prüfungsamt verbucht. Dieser Vorgang kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  9. Ich erhalte nach erfolgter Verbuchung meiner anerkannten Leistung eine Mail von anerkennungen@­dshs-koeln.de und sehe die anerkannte Leistung zudem in LSF unter "Meine Funktionen >> Studienverlauf >> Leistungsübersicht (ganz unten)" 
  10.  Sofern ein gesamtes Modul anerkannt worden ist, gelten auch die zugehörigen Lehrveranstaltungen als anerkannt, ohne dass diese in LSF noch einmal einzeln aufgeführt werden.
  11.  Handelt es sich bei der Leistung, die ich mir anerkennen lassen will, um die Abschlussarbeit, folge ich den entsprechenden Spezialschritten, die in „Anerkennung einer Abschlussarbeit“ erläutert werden.
Anträge zur Anerkennung im Lehramt (Fach Sport)

Bitte nutzen Sie die jeweiligen Formulare zur Zusendung an die Studiengangskoordination im Lehramt (Fach Sport).

Studienanfänger*innen bis einschließlich SoSe 2023:

Bachelor:

GYM/BK | HRSG | GS/SoPä

Master:

GYM/BK | HRSG | GS/SoPä

Studienanfänger*innen ab WiSe 2023/24:

Bachelor:

GYM/BK | HRSG | GS/SoPä

Master:

GYM/BK | HRSG

Anerkennung einer Abschlussarbeit

Haben Sie in einem vorherigen Studiengang an der DSHS oder an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland bereits eine Abschlussarbeit verfasst? Dann können Sie sich diese ggf. für Ihren Studiengang an der DSHS anerkennen lassen. Gehen Sie dazu bitte folgendermaßen vor:

  1. Ich überlege zunächst selbst, ob das Thema meiner bereits außerhalb des jetzigen Studienganges verfassten Abschlussarbeit auch für den jetzigen Studiengang einschlägig ist.
  2. Ich fülle den Antrag auf Anerkennung einer Abschlussarbeit aus. Diesen finde ich hier: Antragsformular Abschlussarbeit
  3. Ich sammele die auf dem Formular genannten Unterlagen und sende diese an die für meinen Studiengang vorgesehenen Ansprechpartner:in im Prüfungsamt (diese finde ich hier: www.dshs-koeln.de/pruefungsamt), wenn ich bereits ca. 50 % meiner Studien- und Prüfungsleistungen erbracht habe.
  4. Mein Antrag wird dann dem Prüfungsausschuss der DSHS vorgelegt und dort entschieden. Ich erhalte nach getroffener Entscheidung eine Mitteilung durch das Prüfungsamt.
  5. Ich sehe ein, dass der Prüfungsprozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Download Anträge

Diese Anträge gelten nicht fürs Lehramt (Fach Sport)! Beachten Sie bitte die Anträge weiter unten.

Antrag Anerkennungen allgemein

Antrag Anerkennung Abschlussarbeit

Ansprechpartner*innen

Katharina Gauselmann |
Stefan Witteler

Prüfungsamt