BAföG Formblatt 5
Als BAföG-Empfänger*in müssen Sie in der Regel nach dem Ende des 4. Fachsemesters das ordnungsgemäße Studium gemäß § 48 BAföG gegenüber dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung nachweisen.
Das ordnungsgemäße Studium (Formblatt 5) wird Ihnen nach Vorliegen entsprechender Voraussetzungen von dem*der Sachbearbeiter*in Ihres Studienganges bescheinigt.
Studierende der Bachelorstudiengänge (SBV, SUL, SGP, SMK und SPJ) wird der ordnungsgemäße Studienverlauf bescheinigt, wenn 80 Leistungspunkte bis zum Ende des 4. Fachsemesters vorliegen.
Studierende der Lehramtsstudiengänge erhalten die Bescheinigung über das ordnungsgemäße Studium, bei den Prüfungsämtern der kooperierenden Hochschulen Köln und Siegen. Bitte beachten Sie, dass ein Notenspiegel über die an der Deutschen Sporthochschule erworbenen Leistungspunkte vorzulegen ist.