M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung

Bewerbung & Zulassung

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Themen Zulassung, Bewerbung, Fristen und Termine.

Zulassung – Allgemeine Voraussetzungen

Die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung sind in der Prüfungs- und Zugangsordnung geregelt.

 

Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme des Studiums:

  • Abschluss eines ersten sport-, bewegungs- oder ernährungswissenschaftlichen Studiums (mindestens 180 Credit Points) oder Nachweis eines adäquaten akademischen Abschlusses mit ernährungs-, trainings- oder sportwissenschaftlichen Inhalten, kein komplett fachfremdes Studium, mindestens 60 CPs müssen aus einem der Bereiche Sport, Bewegung oder Ernährung kommen

UND

  • mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Sport, Bewegung oder Ernährung, wöchentlicher Stundenumfang mindestens 20 Stunden

UND

  • Nachweis der Sporttauglichkeit (Bescheinigung vom Hausarzt ausreichend)

 

Zusätzlich gelten folgende Voraussetzungen zum Abschluss des Studiums:

  • Nachweis extern erbrachter Leistungen mit bis zu 30 Credit Points zur Anmeldung der Masterthesis. Diese können Sie vor oder aber auch im Laufe Ihres Studiums erbringen (siehe Prüfungs- und Zugangsordnung)*

    Wichtig: Sollten Sie bereits Leistungen dieser Art erbracht haben, reichen Sie die entsprechenden Nachweise bitte unbedingt bereits bei der Bewerbung mit ein.

 

* Zur Erlangung eines Mastertitels benötigen Sie insgesamt 300 Credit Points (CP). Für das Studium im M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung erhalten Sie insgesamt 90 CP. Je nach Anzahl der in Ihrem ersten akademischen Studiengang erworbenen CP (möglich sind 180 CP bis 240 CP) müssen Sie zur Erlangung des Mastertitels (300 CP) ggf. noch zusätzliche CP (maximal 30 CP) aus anzuerkennenden Leistungen erwerben. Dies ist über erbrachte Leistungen wie z.B. fachspezifische Fort- und Weiterbildungen bzw. Zusatzqualifikationen (z.B. Weiterbildung Ernährungsberater*in), Trainertätigkeiten im Leistungssport oder Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich möglich. Exemplarische Möglichkeiten von thematisch passenden Weiterbildungen, Tätigkeiten im Leistungssport oder in der Wissenschaft zeigt Ihnen der Anrechnungskatalog auf. Zur Verdeutlichung finden Sie weiter unten zwei Beispiele. Über die Anerkennung von möglichen CP entscheidet der Prüfungssauschuss des Studiengangs M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung.

 

Beispiel 1: Studienabschluss mit 210 - 240 CP

Sie reichen mit Ihrer Bewerbung zum M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung die Bachelorurkunde und das Transcript of Records einer Hochschule über den Abschluss eines sport-, bewegungs- oder ernährungswissenschaftlichen Studiums mit insgesamt 210 - 240 CP ein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung erwerben Sie 90 CP und weisen somit die für den Mastertitel notwendigen 300 CP nach. Der Erwerb weiterer CP über zusätzliche Leistungen außerhalb des Studiums ist nicht notwendig.

Beispiel 2: Studienabschluss mit 180 CP

Sie reichen mit Ihrer Bewerbung zum M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung die Bachelorurkunde und das Transcript of Records einer Hochschule über den Abschluss eines sport-, bewegungs- oder ernährungswissenschaftlichen Studiums mit insgesamt 180 CP ein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung erwerben Sie 90 CP. Sie haben somit insgesamt 270 CP erworben. Die für den Mastertitel noch fehlenden 30 CP müssen Sie spätestens bis zur Anmeldung Ihrer Masterthesis im Rahmen des Studiengangs M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung über zusätzliche Leistungen außerhalb des Studiums erbringen. Beispiele möglicher anzuerkennender Leistungen finden Sie im Anrechnungskatalog.

Zulassung – Ausländische Bewerber*innen

Bewerber*innen mit einem im Ausland erworbenen Studienabschluss können zugelassen werden, soweit die Gleichwertigkeit mit einem Abschluss nach §4, Absatz 1 der Prüfungs- und Zugangsordnung nachgewiesen wird. Für die Entscheidung über die Gleichwertigkeit ausländischer Studienabschlüsse sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen oder entsprechende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen.

Zulassung - Sprachkenntnisse

Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Es werden zusätzlich englische Texte verwendet. Sie sollten die englische Sprache daher gut verstehen können, müssen aber nicht aktiv Englisch sprechen. Ausländische Studienbewerber*innen müssen für ein Studium an einer deutschen Hochschule Deutschkenntnisse nachweisen, d.h. sie müssen eine der beiden folgenden universitären Sprachprüfungen abgelegt haben, um ihr Sprachniveau ungefähr auf Stufe C1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen nachzuweisen:

  • DSH: Mindestens Niveau 2 ("Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber")

ODER

  • TestDaF: Mindestens Niveau 4 (C1) (Der "TestDaF" ist eine Sprachprüfung auf fortgeschrittenem Niveau. Er reicht von der Stufe B2 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und ist die von allen deutschen Hochschulen als Zulassungsvoraussetzung anerkannte sprachliche Qualifikation.)
Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen müssen insgesamt beinhalten:

  • Entsprechende Nachweise* (s. „Zulassung – Allgemeine Voraussetzungen“, sowie ggf. s. „Zulassung – Sprachkenntnisse“)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Sporttauglichkeit (Bescheinigung vom Hausarzt ausreichend)

* Bitte achten Sie bei den Nachweisen zur Berufstätigkeit darauf, dass der genaue Umfang, d.h. Dauer (Start- und Enddatum) sowie die Anzahl der Wochenstunden angegeben ist. Zudem sollten insbesondere die Tätigkeiten mit Bezug zu Sport, Bewegung und Ernährung dargestellt werden. Auf den Nachweisen zu Fort- und Weiterbildungen muss das Datum, bzw. der Zeitraum der Veranstaltung angegeben sein, die Anzahl der Unterrichts-/Lerneinheiten bzw. die Credit Points (ECTS). Selbstständigkeit in einem relevanten Bereich wird über die Gewerbeanmeldung nachgewiesen.

 

Die Bewerbung erfolgt ab 15. April 2025 über das Campusmanagementportal mySpoho. Wählen Sie unter "Antragsdaten" das Wintersemester 2025/26 aus. Laden Sie dort bitte ab dem 15.04. bis spätestens 31.07. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen in digitaler Form hoch.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Stefan-Schick:

Fristen und Termine
Nächster StudienbeginnOktober 2025
 
Bewerbungsbeginn für den nächsten Studienbeginn15.04.2025
 
Bewerbungsfrist für den nächsten Studienbeginn31.07.2025
 
Prüfung der Bewerbungen, ggf. Rückfragen an Bewerber*innen  August 2025
 
Versand der ZulassungsbescheideAugust 2025
 
EinschreibungAugust - September 2025