Ethikkommission

Am Sportpark Müngersdorf 6
50933 Köln

 

 

E-Mail ethikkommission@­dshs-koeln.de

Alle sportwissenschaftlichen Untersuchungen an der Deutschen Sporthochschule Köln müssen die jeweils gültige Fassung der Deklaration von Helsinki beachten und müssen daher auch einer Ethikkommission vorgelegt werden.

Die Ethikkommission der Deutschen Sporthochschule Köln ist für eine Bewertung dieser Untersuchungen zuständig, wenn sie keine Arzneimittelgabe und keine invasiven Maßnahmen beinhalten. Bitte reichen Sie Ihren Antrag für die Bewertung über den dafür vorgesehenen Link ein.

Ein Antrag bei der Ethikkommission ist nicht erforderlich für rein retrospektive Studien, wenn bereits vorliegende Daten aus einer Patient*innenakte ohne Name, Adresse, Geburtsdatum in eine Auswertungsdatei so übertragen werden, dass kein Studiencode vergeben wird und somit eine nachträgliche Zuordnung der Dateien zu einer bestimmten Patient*innenakte nicht mehr möglich ist.

Hinweis: Gemäß der Deklaration von Helsinki ist jedes Forschungsvorhaben, an dem Versuchspersonen beteiligt sind, vor der Rekrutierung der ersten Versuchsperson in einer öffentlich zugänglichen Datenbank zu registrieren.

Bitte fügen Sie die Vorhabensbeschreibung und Einverständniserklärung bei. Folgende Kriterien sollten bei der Erstellung der Formulare berücksichtigt werden:

  1. Kurzgefasste Angaben zum Stand der Forschung, Zielen, verwendeten Methoden und erwarteten Ergebnissen
  2. Detaillierter Versuchsplan
  3. Registrierte Versuchsgrössen
  4. Begründung der Fallzahl
  5. Abwägung möglicher physischer und psychischer Gefährdung gegen den erwarteten Nutzen
  6. Anwesenheit von Fachpersonal während der Untersuchung, wo erforderlich (z.B. von Ärzten bei Blutentnahmen / Biopsien)
  7. Probandenaufklärung (Ziele & Risiken, Freiwilligkeit, Anonymität, Auskunftsrecht, Abbruchmöglichkeiten
  8. Begründete Kriterien für Probandenauswahl (z.B. nach Geschlecht oder Erkrankung)
  9. Literaturverzeichnis

Die obigen Angaben können z.B. auch als Kopie eines Forschungsantrags eingereicht werden. Eine schriftliche Einverständniserklärung für Proband*innen ist beizufügen, welche die obigen Angaben in allgemein verständlicher Form enthält. Die Begutachtungszeit dauert im Durchschnitt 4 bis 6 Wochen.Nach Eingang des Antrags erhalten Antragsteller*innen eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Bei Fragen können Sie sich an wenden

Vorsitzender

Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bloch
Univ.-Prof. Dr.

Wilhelm Bloch

Telefon +49 221 4982-5380
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Mitglieder

Prof. Dr. Klara Brixius
Prof. Dr.

Klara Brixius

Telefon +49 221 4982-5220
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Univ.-Prof. Dr. Lars Donath
Univ.-Prof. Dr.

Lars Donath

Telefon +49 221 4982-7700
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Institut
lars-donath.com
PD Dr. rer. nat. Marijke Grau
PD Dr. rer. nat.

Marijke Grau

Telefon +49 221 4982-6116
E-Mail
Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Predel
Univ.-Prof. Dr.

Hans-Georg Predel

Telefon +49 221 4982-5280
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Univ.-Prof. Dr. Patrick Wahl
Univ.-Prof. Dr.

Patrick Wahl

Telefon +49 221 4982-6160
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Abteilung

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Nach Eingang des Antrags erhalten Antragsteller*innen eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.

Die Begutachtungszeit dauert im Durchschnitt 4 bis 6 Wochen.