Ombudspersonen
Prof. Dr. Wilhelm Kleine, E-Mail: wilhelm.kleine@qzs.uni-siegen.de
Ombudsperson für Forschung:
Prof. Dr. Otmar Bock, E-Mail: bock@dshs-koeln.de
Die Deutsche Sporthochschule setzt jeweils eine Ombudsperson für Studium und Lehre sowie für Forschung ein. Das Ombudssystem ist Teil des universitären Qualitätsmanagements und zugleich Zeichen einer selbstkritischen und auf Entwicklungsprozesse ausgerichteten Hochschulkultur. Nicht zuletzt zielt ein Ombudssystem auf die Mediation bei intra- und interpersonalen Problemlagen (insbesondere Konflikt- und Streitfälle).
Unter Berücksichtigung der Kriterien von sozialer Ausgewogenheit, Fairness und Gerechtigkeit soll so das Wohlbefinden und die persönliche Entwicklung der Beteiligten im Rahmen der Hochschulgemeinschaft unterstützt werden. Die Ombudspersonen ergänzen die bereits vorhandenen Beratungs- und Betreuungsangebote sowie die bestehenden universitären Gremien und Funktionen im Bereich Studium und Lehre sowie Forschung.
Ombudsperson für Studium und Lehre
Die Ombudsperson für Studium und Lehre wird durch das Rektorat für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Seit August 2016 besetzt Prof. Dr. Wilhelm Kleine, ehemaliger Prorektor für Studium und Lehre an der Deutschen Sporthochschule Köln, diese Position.
Die Ombudsperson für Studium und Lehre ist zuständig für besonders vertrauliche Belange der Studierenden oder Dozierenden der Deutschen Sporthochschule Köln, die durch bestehende Funktionsträger oder Gremien nicht bearbeitet werden können oder aufgrund des Wunsches der betroffenen Person gesondert behandelt werden sollen. Gründe einer solchen gesonderten Behandlung sind insbesondere die direkte Beteiligung oder die Befangenheit von Funktionsträgerinnen oder -trägern oder Gremienmitgliedern in der entsprechenden Sache. Dem Wunsch der betroffenen Person nach gesonderter Behandlung durch die Ombudsperson ist zu entsprechen.
Weitere Informationen zu den Aufgabenbereichen, Verfahrensweisen und Befugnissen der Ombudsperson für Studium und Lehre enthält die Amtliche Mitteilung der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 16/2022.
Ombudsperson für Forschung
Die Ombudsperson für Forschung wird durch das Rektorat bestellt. Aktuell und bis zum 30. September 2025 besetzt Prof. Dr. Otmar Bock diesen Posten.
Die Ombudsperson für Forschung fungiert als Ansprechpartner für Mitglieder und Angehörige der Universität, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben. Neben der Ombudsperson bestellt das Rektorat auch eine/n Vertreter/in der Ombudsperson, der/die bei möglicher Befangenheit oder Abwesenheit der Ombudsperson deren Aufgaben wahrnimmt.
Kernaufgabe der Ombudsperson für Forschung ist die Beratung derjenigen, die sich mit der Information über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten an sie wenden. Sie prüft die Vorwürfe unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung und im Hinblick auf Möglichkeiten der Ausräumung der Vorwürfe (Vorermittlungsverfahren). Kommt die Ombudsperson im Rahmen des Vorermittlungsverfahrens zu dem Schluss, dass ein hinreichender Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, beantragt sie die Eröffnung einer Ermittlung durch die Untersuchungskommission und berichtet dem Rektorat und der Untersuchungskommission über ihre Erkenntnisse aus der Vorermittlung.
Weitere Informationen zu den Aufgabenbereichen, Verfahrensweisen und Befugnissen der Ombudsperson für Forschung enthält die Amtliche Mitteilung der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 16/2022.