Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst

Ihr abgeschlossener Master of Education eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich auf dem klassischen Weg in den Lehramtsberuf für den 18-monatigen Vorbereitungsdienst, das sogenannte Referendariat, zu bewerben.

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen organisatorischen Strukturen des Vorbereitungsdienstes von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Auf dieser Seite hier finden Sie daher nur Informationen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Neben den hier aufgeführten Informationen bieten sowohl wir vom ZfSb als auch die Universität zu Köln und die Universität Siegen Informations- und Beratungsveranstaltungen zum Referendariat an. Auf den hier aufgeführten Seiten finden Sie entsprechende Termine:

ACHTUNG: Unsere Informationen auf dieser Seite dienen zur Orientierung. Bitte informieren Sie sich unbedingt unter anderem auf den Informationsseiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW  über mögliche Details zu Ihrer Bewerbung!

1) Was ist der Vorbereitungsdienst?

1) Was ist der Vorbereitungsdienst?

Die Ausbildung zur Lehrkraft gliedert sich in eine universitäre “erste” Phase und eine berufspraktische “zweite” Phase. Nach dem Lehramtsstudium (“erste Phase“) sieht die Lehramtsausbildung in NRW den Vorbereitungsdienst (= Referendariat) für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen vor (“zweite Phase“). 

DerVorbereitungsdienst hat für alle Lehrämter eine einheitliche Dauer von 18 Monaten. In besonderen Ausnahmefällen kann er unter bestimmten Voraussetzungen um ein halbes Jahr verkürzt oder verlängert werden. Näheres dazu regelt die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP).

Die Einstellung erfolgt zum 1. Mai eines jeden Jahres. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch einen zweiten jährlichen Einstellungstermin zum 1. November festgelegt. Darüber, ob der zweite Termin angeboten wird, entscheidet das Land jedes Jahr neu.

2) Wie ist der Vorbereitungsdienst aufgebaut?

2) Wie ist der Vorbereitungsdienst aufgebaut?

Der Vorbereitungsdienst findet an zwei Ausbildungsorten statt: einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)und einer zugehörigen Ausbildungsschule. Die Gesamtverantwortung für die schulpraktische Ausbildung liegt dabei beim ZfsL, für den schulischen Teil ist die jeweilige Schulleitung verantwortlich. Die Ausbildung erfolgt dabei an beiden Orten auf Basis der imKerncurriculum festgelegten Handlungsfelder.

Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht bzw. Bedarfsdeckenden Unterricht (BdU) in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden. Zudem finden sowohl Hospitationen als auch Ausbildungsunterricht statt (Unterricht unter Anleitung der Ausbildungslehrer*innen bzw. Mentor*innen und selbstständiger Unterricht). In den von den Lehramtsanwärter*innen (LAA) unterrichteten Fächern finden, auch im Rahmen des selbständigen Unterrichts, in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche (UBs) - also fünf pro Fach - statt.

Der zeitliche Ablauf des Vorbereitungsdienstes gliedert sich wie folgt:

  1. Erster Ausbildungsabschnitt: Praxisnahe Einführung in den Erziehungs- und Bildungsauftrag (Hospitieren und Unterrichten in möglichst vielen Klassenstufen)
  2. Zweiter Ausbildungsabschnitt: Selbständiger Unterricht über ein Schuljahr (neun bis zwölf Wochenstunden eigenständiger Unterricht) inklusive Unterrichtsbesuchen
  3. Staatsprüfung: Zwei unterrichtspraktische Prüfungen (UPP) (je eine pro Fach) mit zwei schriftlichen Ausarbeitungen (je eine pro Fach) und einem Kolloquium zu pädagogischen Fragestellungen. Die Staatsprüfung findet im letzten Halbjahr der Ausbildung gebündelt an einem Tag statt.

Nach erfolgreich absolvierter Staatsprüfung erhalten Sie das Staatsexamen. Damit sind Sie vollständig ausgebildete*r Lehrer*in.

3) Was ist das ZfsL?

3) Was ist das ZfsL?

ZfsL steht für Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Der Vorbereitungsdienst, also die “zweite” Phase der Lehrer*innenausbildung, findet am jeweiligen ZfsL und an den Schulen statt. Die Gesamtverantwortung für die schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst trägt der oder die Leiter*in des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung.

Das ZfsL übernimmt die Ausbildung neben der Schule in Form von Seminaren. Für die Ausbildung stehen durchschnittlich sieben Wochenstunden zur Verfügung.

Für die Ausbildungsveranstaltungen ist dem ZfsL wöchentlich ein Tag vorbehalten. Weitere Absprachen zwischen dem ZfsL und den zugeordneten Schulen sind möglich. Die Ausbildung kann in allen Formen von Präsenz- und etwaiger Distanzausbildung stattfinden und umfasst wöchentlich im Durchschnitt etwa sieben Stunden.

Die ZfsL nehmen die Ausbildungsaufgaben auf der Grundlage des Kerncurriculums in fächerbezogenen und überfachlichen Ausbildungsgruppen sowie in anderen Formen wahr. Die Lehramtsanwärter*innen sind zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet.

Der oder die Leiter*in des ZfsL, die Leiter*innen der Seminare und die Fachleiter*innen sowie weitere Beauftragte führen als Seminarausbilder*innen Ausbildungsveranstaltungen durch.

Insbesondere die Fachleiter*innen sind für die Betreuung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zuständig. In ihren Aufgabenbereich fallen im Rahmen der Lehrerausbildung die Durchführung lehramtsbezogener Seminare (Ausbildungsveranstaltungen), die Durchführung von Unterrichtsbesuchen und Unterrichtsberatungen sowie die Beteiligung an Langzeitbeurteilungen und Kooperationen mit der Schule.

Zur Ausbildung am ZfsL gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung. Diese wird von Leiter*innen überfachlicher Ausbildungsgruppen der ZfsL durchgeführt. Die Ausbildungsberatung erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit Unterrichtsbesuchen.

4) Wann bewerbe ich mich?

4) Wann bewerbe ich mich?

Die Einstellung erfolgt zum 1. Mai eines jeden Jahres. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch einen zweiten jährlichen Einstellungstermin zum 1. November festgelegt. Über das Zustandekommen des Termins im November sowie über die zugehörige Bewerbungsfrist entscheidet das Land jährlich neu.

 

Die Bewerbungsfristen gestalten sich wie folgt:

EinstellungsterminBewerbungsschluss
1. Mai15. November
1. November*Mitte Mai*

*Über diese Termine wird jährlich neu entschieden.

 

Wichtig: Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um Ausschlusstermine. Das heißt, dass eine Bewerbung nach dem jeweiligen Termin nicht mehr möglich ist.

Die genauen Bewerbungsfristen finden Sie über SEVON und auf den Seiten des Schulministeriums NRW.

5) Was muss ich beim Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst...

5) Was muss ich beim Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst beachten?

Hier können Sie den Prozess der Master-Abschlussdokumente an der Universität zu Köln grafisch aufbereitet einsehen.

Sie können sich bereits während des letzten Mastersemesters um einen Platz im Vorbereitungsdienst in NRW bewerben.

Um Ihren rechtzeitigen Masterabschluss zu planen, empfehlen wir Ihnen, sich an den untenstehenden Terminen, Fristen und Bearbeitungszeiten zu orientieren. Wann für Sie persönlich bspw. ein passender Termin für die Anmeldung zur Masterarbeit ist, können Sie ermitteln, indem Sie ausgehend vom gewünschten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst zurückrechnen. Von der Universität gibt es keine festen Fristvorgaben - es liegt also an Ihnen, Ihr Studium so zu organisieren, dass der Übergang in den Vorbereitungsdienst reibungslos verläuft!

Die Deutsche Sporthochschule Köln empfiehlt folgenden Zeitplan für die Erstellung der Masterarbeit:

  • Einstellungstermin Vorbereitungsdienst zum 1. Mai: Antragstellung für die Zulassung zur Masterarbeit bis Mitte Juli des Vorjahres
  • Einstellungstermin Vorbereitungsdienst zum 1. November: Antragstellung für die Zulassung zur Masterarbeit bis Mitte Januar

Alle weiteren Informationen zur Masterarbeit im Lehramt an der DSHS finden Sie auf den
Seiten des Prüfungsamtes, im entsprechenden Merkblatt sowie auf den entsprechenden Seiten der Universität zu Köln und der Universität Siegen.

Die Abschlussdokumente (Zeugnis und Urkunde) werden Ihnen von den kooperierenden Hochschulen Köln oder Siegen ausgestellt, sobald alle zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen bei den Universitäten vollständig vorliegen. An der Universität Siegen müssen Sie die Erstellung der Zeugnisdokumente formlos beantragen. Die Universität zu Köln erstellt die Abschlussdokumente nach Eingang aller Leistungen automatisch.

Die Universität zu Köln bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Ihre Abschlussunterlagen direkt digital an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW zu senden. Das Ministerium wiederum teilt die Nachricht mit dem von Ihnen angegebenen ZfSL. Die Übermittlung ersetzt vorübergehend die Vorlage der beglaubigten Kopie Ihres Masterzeugnisses bei der Bezirksregierung bzw. beim Erzbistum oder den Landeskirchen. Die Kopie müssen Sie dannunverzüglich nachreichen, sobald sie Ihnen vorliegt. Die digitale Übermittlung der Abschlussunterlagen können Sie bis zum 07. April (Einstellungstermin 01. Mai) bzw. 07. Oktober (Einstellungstermin 01. November) hier beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Alle Informationen zum Ablauf rund um Ihre Abschlussunterlagen und Ihr Masterzeugnis erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten der Universität zu Köln bzw. der Universität Siegen sowie hier beim Prüfungsamt der DSHS.

Von der Universitätzu Köln erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um Angabe einer aktuellen Postadresse. Sobald Ihre Dokumente fertig unterschrieben sind, werden Ihnen diese per Übergabe-Einschreiben an die von Ihnen angegebene Adresse zugeschickt. Mit der Universität Siegen müssen Sie einen Termin zur Abholung der Zeugnisunterlagen vereinbaren!

Mit dem Originalzeugnis erhalten Sie automatisch eine beglaubigte Kopie, die Sie für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW benötigen.

Für Ihr Master-Zeugnis gibt es bei der Bewerbung für das Referendariat zudem eine Nachreichfrist - Sie können sich also auch dann schon für den Vorbereitungsdienst bewerben, wenn Sie noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht und Ihre Abschlussdokumente noch nicht erhalten haben! Bitte informieren Sie sich über die entsprechenden Fristen und Formalitäten über SEVON und auf den Seiten des Schulministeriums NRW.

Die Universität zu Köln hat auf ihren entsprechenden Seiten zusätzliche Tipps und Hinweise zum Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst zusammengestellt. Informationen zum Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst an der Universität Siegen finden Sie hier.

6) Besonderheiten beim Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst

6) Besonderheiten beim Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst

Wenn Sie vor Semesterende alle Leistungen erbracht haben und nur noch auf dieAbschlussdokumente warten, müssen Sie sich nicht zurückmelden. Die Exmatrikulation erfolgt automatisch nach Aushändigung der Abschlusszeugnisse in der Regel zum Ende des laufenden Semesters.

Sollten Sie wider Erwarten Ihre letzte Masterprüfung nicht bestanden haben, setzen Sie sich je nachdem, an welcher Partnerhochschule Sie studieren, bitte mit dem Studierendensekretariat der Deutschen Sporthochschule Köln und entweder dem Studierendensekretariat der Universität Siegen oder dem Gemeinsamen Prüfungsamt am ZfL der Universität zu Köln in Verbindung.

Wenn zwischen dem Masterabschluss und der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst mehr als fünf Jahre liegen, kann es sein, dass Sie als Bewerber*in ein Kolloquium ablegen müssen, um nachzuweisen, dass "die Kenntnisse und Fähigkeiten den Ausbildungsvoraussetzungen noch entsprechen" (siehe Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)).

7) Wie bewerbe ich mich?

7) Wie bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerber*innenportal SEVON und sollte an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt.

In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerber*innen werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. In den letzten Verfahren ist es gelungen, ca. 75 % der Bewerber*innen ihrem ersten Ortswunsch zuzuweisen. Ortswünsche lassen sich unter anderem mit Sozialpunkten begründen (siehe Frage 9). Es besteht jedoch weder eine Garantie noch ein Anspruch auf eine Ausbildung an einem bestimmten ZfsL.

Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie die „Hinweise für Bewerbende“ des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW lesen. Dort sind sehr viele detaillierte Informationen enthalten, die die Abgabe der Bewerbung erleichtern. Außerdem erfahren Sie hier noch einmal detailliert, welche Unterlagen Sie zur Bewerbung einreichen müssen.

Wichtig: Es ist zwingend erforderlich, dass der Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung mit den erforderlichen Unterschriften und beizufügenden Anlagen fristgerecht der Einstellungsbehörde (Bezirksregierung) vorliegt. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der erforderlichen Unterlagen bei der Einstellungsbehörde, das bloße Ausfüllen des Einstellungsantrags im Internet ist zur Fristwahrung nicht ausreichend.

Detaillierte Informationen zur Bewerbung finden Sie über SEVON und auf den Seiten des Schulministeriums NRW.

8) Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

8) Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Zunächst werden in einer Online-Bewerbung Ihre persönlichen Daten abgefragt. Falsche Angaben können zum Ausschluss aus dem Verfahren oder zu einer späteren Entlassung führen. Drucken Sie am Ende Ihren Antrag zweimal aus. Eine Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Die zweite Ausfertigung senden Sie bitte unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen so rechtzeitig ab, dass sie spätestens zum Ausschlusstermin (siehe Frage 4) bei der im Antrag genannten Bezirksregierung vorliegen. Ihre Unterschrift ist viermal erforderlich; dreimal auf dem Antrag und einmal auf dem Lebenslauf. Fehlende Unterschriften führen zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Nach dem Ausfüllen und Ausdrucken Ihres Online-Bewerbungsbogens erhalten Sie eine individuelle Übersicht der in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Die dort angekreuzten Unterlagen müssen mit der von Ihnen unterschriebenen Druckversion Ihres Antrages innerhalb der genannten Ausschlussfrist (nach der online durchgeführten Bewerbung) bei der im Antrag genannten Bezirksregierung eingegangen sein. Es ist zwingend erforderlich, dass der Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung mit den erforderlichen Unterschriften und beizufügenden Anlagen fristgerecht der Einstellungsbehörde (Bezirksregierung) vorliegt. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der erforderlichen Unterlagen bei der Einstellungsbehörde, das bloße Ausfüllen des Einstellungsantrags im Internet ist zur Fristwahrung nicht ausreichend.

Wichtig: Reichen Sie keine Originalurkunden ein, sondern (beglaubigte) Kopien bzw.  Abschriften!

In der Regel sind unter anderem folgende Unterlagen einzureichen:

  • Druckversion des Antrags
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Abiturzeugnisses
  • Beglaubigte Kopie des Bachelor-Zeugnisses
  • Beglaubigte Kopie des Master-Zeugnisses
  • Nachweise über sonstige (soziale) Besonderheiten, Gegebenheiten oder Voraussetzungen

ACHTUNG: Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie die „Hinweise für Bewerbende“ des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW lesen. Dort finden Sie viele detaillierte Informationen, die die Abgabe der Bewerbung erleichtern. Außerdem erfahren Sie hier noch einmal detailliert, welche Unterlagen Sie zur Bewerbung einreichen müssen. Dies kann je nach persönlichen Voraussetzungen unterschiedlich sein!

Für das Unterrichtsfach Sport ist der Nachweis über die Teilnahme an einem “Erste-Hilfe-Kurs” sowie der Nachweis über den Erwerb des “Deutschen Rettungsschwimmabzeichen” in Gold, Silber oder Bronze notwendig. Beides darf zum Zeitpunkt des Einstellungstermins nicht älter als 4 Jahre sein.

Wichtig: Es ist außerdem ein aktuelles erweitertesFührungszeugnis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "OE", Verwendungszweck "47.2-jeweilige Lehramtsbezeichnung") zu beantragen.

Bitte beachten Sie auch: Unvollständig eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Ihre eingereichten Unterlagen werden von der Bezirksregierung in der Reihenfolge des Eingangs auf Vollständigkeit geprüft. Die Bezirksregierung kann Sie auf fehlende Unterlagen und vergessene Unterschriften nur dann rechtzeitig vor Bewerbungsschluss aufmerksam machen, wenn Sie sich möglichst frühzeitig bewerben. Nach dem Bewerbungsschluss können nur die besonders ausgewiesenen Unterlagen (z. B. das Masterzeugnis) nachgereicht werden.

9) Was sind „Sozialpunkte“ und was bringen sie?

9) Was sind „Sozialpunkte“ und was bringen sie?

Sie können in Ihrer Bewerbung zum Vorbereitungsdienst besondere soziale Bedingungen zur Begründung einer Ortsgebundenheit geltend machen. Bewerber*innen mit “Sozialpunkten” werden dem gewünschten Ausbildungsstandort dann vorrangig zugewiesen.

Sozialpunkte erhalten Sie beispielsweise für:

  • Unter Umständen: Ehrenamt (1 Punkt)
  • Unter Umständen: Leben in eheähnlicher Gemeinschaft (1 Punkt)
  • Mitbetreuung eines Pflegefalls (1-2 Punkte)
  • Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen
    (2 Punkte)
  • Ortsgebundenes Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis des(r) Ehepartners(in) (gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften) (2 Punkte)
  • Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft (3 Punkte)
  • Minderjährige Kinder (4 Punkte pro Kind)
  • Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerbende (5 Punkte)
  • Schwerbehinderung oder Gleichstellung (5-10 Punkte, je nach GdB)
  • Alleinstehende mit minderjährigem(n) Kind(ern) im eigenen Haushalt (9 Punkte)
  • Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (9 Punkte)
  • Alleinige Verantwortung für einen anerkannten, ärztlich bescheinigten Pflegefall (12 Punkte)

ACHTUNG: Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Bevor Sie sich bewerben, sollten Sie die „Hinweise für Bewerbende“ des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW lesen. Dort finden Sie viele detaillierte Informationen, die die Abgabe der Bewerbung erleichtern. Außerdem erfahren Sie dort noch einmal detailliert, welche sozialen Bedingungen Sie geltend machen können und welche Nachweise Sie dafür einreichen müssen.

10) Wann öffnet welche Region bzw. welches ZfsL?

10) Wann öffnet welche Region bzw. welches ZfsL?

In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerbenden werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. In den letzten Verfahren ist es gelungen, ca. 75 % der Bewerbenden ihrem ersten Ortswunsch zuzuweisen. Ortswünsche lassen sich unter anderem mit Sozialpunkten begründen (siehe Frage 9). Es besteht jedoch weder eine Garantie noch ein Anspruch auf eine Ausbildung an einem bestimmten ZfsL.

Nicht jedes ZfsL bietet Ausbildungsplätze für jede Schulform an. Hier können Sie einsehen, an welchem ZfsL welche Schulform möglich ist.

Welches ZfsL zu Ihrem Wunschtermin für den Start in den Vorbereitungsdienst öffnet, ist erst dann klar, wenn das Bewerbungsportal über SEVON freigeschaltet ist.

Aus den vergangenen Einstellungsrhythmen der ZfsL in NRW lässt sich jedoch vielerorts ein Muster ableiten, das dabei helfen kann, die zukünftigen Einstellungstermine vorherzusagen.

ACHTUNG: Die hier gemachten Angaben verstehen sich ohne Gewähr oder Garantie! Sie dienen lediglich der Orientierung. Welches ZfsL zu Ihrem Wunschtermin für den Start in den Vorbereitungsdienst öffnet, ist erst dann klar, wenn das Bewerbungsportal über SEVON freigeschaltet ist.

Hier können Sie die vergangenen Einstellungstermine der unterschiedlichen Schulformen an den ZfsL in NRW einsehen:

Für das Lehramt Sonderpädagogik liegen leider noch keine verlässlichen Daten vor.

Die Daten unserer Auflistungen stammen von dieser Seite.

11) Kann ich tauschen, wenn ich mit dem mir zugewiesenen ZfsL nicht...

11) Kann ich tauschen, wenn ich mit dem mir zugewiesenen ZfsL nicht zufrieden bin?

Für einen Tausch des ZfsL existiert eine landesweite Tauschbörse.

Voraussetzung für einen Tausch sind:

  • gleiches oder entsprechendes Lehramt
  • gleiche Fächerkombination
  • gleicher Schulformschwerpunkt

Achtung: Der Tausch kann nur erfolgen, wenn beide am Tausch interessierten Personen den Vorbereitungsdienst auch tatsächlich antreten.

Näheres erfahren Sie durch das Angebotsschreiben, mit dem Sie einem Ausbildungsstandort (ZfsL) zugewiesen werden.

12) Wie erfolgt die Benotung im Vorbereitungsdienst?

12) Wie erfolgt die Benotung im Vorbereitungsdienst?

Die einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen werden mit Ziffernnoten (von „sehr gut“ (1) bis „ungenügend“ (6)) bewertet.

Die Gesamtnote der Staatsprüfung setzt sich zusammen aus:

  • zwei Langzeitbeurteilungen des Vorbereitungsdienstes (seitens der Schule und des ZfsL) (jeweils 25% der Note)
  • der zweiten Staatsprüfung; separat bewertet werden dabei: 
    • die zwei Unterrichtspraktischen Prüfungen (UPPs) (jeweils 15% der Note)
    • mit jeweils schriftlicher Ausarbeitung (jeweils 5% der Note)
    • und das Kolloquium (10% der Note)

Die Langzeitbeurteilungen der Schulen werden durch die Schulleiter*innen auf der Grundlage von eigenen Beobachtungen und der Beurteilungsbeiträge der Ausbildungslehrer*innen der jeweiligen Schule erstellt.

Die Langzeitbeurteilung des ZfsL setzt sich unter anderem aus den Noten der Unterrichtsbesuche (“Lehrproben”) zusammen. Die zuletzt an der fächerbezogenen Ausbildung beteiligten Seminarausbilder*innen legen die Endnote fest und verfassen gemeinsam die Begründung.

Über die bestandene Staatsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt.

Prüflinge, die die Prüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen.

Genaueres regelt die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP).

13) Wie werde ich im Vorbereitungsdienst bezahlt?

13) Wie werde ich im Vorbereitungsdienst bezahlt?

Als Referendar*in befindet man sich in einem “Beamtenverhältnis auf Widerruf”. Während des Vorbereitungsdienstes besteht daher Anspruch auf Anwärterbezüge. Für die Höhe ist die Besoldungsgruppe des Eingangsamtes desjenigen Lehramts maßgebend, dessen Befähigungserwerb angestrebt wird.

Neben dem sogenannten Anwärtergrundbetrag werden - in Abhängigkeit von den dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen - der Familienzuschlag sowie vermögenswirksame Leistungen gewährt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Besoldungstabellen für Lehramtsanwärter*innen in NRW. Beachten Sie zudem die Anpassungen für Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I.

14) Was ist mit Krankenversicherung, Bürgergeld, BAföG und Kindergeld?

14) Was ist mit Krankenversicherung, Bürgergeld, BAföG und Kindergeld?

Die Exmatrikulation erfolgt normalerweise zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre letzte Note und anschließend Ihre Abschlussdokumente erhalten (Näheres dazu finden Sie unter Frage 6). Auf Ihren Antrag hin kann die Exmatrikulation in der Regel auch mit sofortiger Wirkung vorgenommen werden. Aber Achtung: Sobald Sie exmatrikuliert, also nicht mehr eingeschrieben sind, sind Sie offiziell kein*e Student*in mehr und verlieren somit auch Ihren Anspruch auf entsprechende Leistungen! Das kann große Auswirkungen auf unter anderem die Krankenversicherung oder den Anspruch auf Bürgergeld haben, denn zwischen dem Semesterende (31.3. oder 30.9.) und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes (1.5. oder 1.11.) liegt ein Zeitraum, in dem Sie erst einmal weder Studierende*r noch Referendar*in sind!

Es wird empfohlen, sich automatisch erst zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren zu lassen, um so lange wie möglich von Vorteilen und Vergünstigungen bei Krankenversicherungen oder im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu profitieren.

Bürgergeld: Die Möglichkeit auf Bürgergeld in der Zeit zwischen Studium und Vorbereitungsdienst haben Sie nur, wenn Sie sich arbeitslos melden. Dies können Sie nach erfolgter Exmatrikulation tun, eine Pflicht dazu gibt es aber nicht. Es kann jedoch auch mit Hinblick auf spätere Rentenzahlungen sinnvoll sein, sich arbeitslos zu melden. Anschließend haben Sie unter Umständen Anspruch auf das Bürgergeld. Um diese Form der finanziellen Unterstützung zu erhalten, müssen Sie jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen. So dürfen etwa Ihr Vermögen sowie Ihr Einkommen einen festgelegten Betrag nicht überschreiten und Sie müssen erwerbsfähig (also in der Lage, Arbeit zu verrichten) sein. Ob Sie sich arbeitslos melden und einen Antrag auf Bürgergeld stellen sollten, erfragen Sie am besten so früh wie möglich bei der Bundesagentur für Arbeit.

Krankenversicherung: Als Studierende*r sind Sie im Normalfall bis zum 25. Lebens­jahr in der gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung familien­versichert und zahlen keine eigenen Beiträge. Ab dem 25. Geburtstag sind Sie in der Regel studentisch versichert. Sowohl in der Familienversicherung als auch in der studentischen Versicherung bleiben Sie, solange Sie an einer Hochschule oder Universität eingeschrieben sind- also nur bis zu Ihrer Exmatrikulation! Für die zeitliche Lücke zwischen dem Masterabschluss und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sind Sie jünger als 23, bleiben Sie trotz Exmatrikulation weiter in der Familien­versicherung und müssen keine Beiträge zahlen
  • Erhalten Sie das Bürgergeld, über­nimmt die Arbeits­agentur die Versicherungsbeiträge
  • Sind die ersten beiden Punkte nicht erfüllt, müssen Sie sich freiwil­lig selbst versichern

Wichtig: Wenn Sie als Studierende*r in der privaten Kranken­versicherung waren, können Sie für die Zeit bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes nicht in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln! Es kann sein, dass in dieser Übergangszeit der volle – also nicht mehr der studentische – Beitrag fällig wird!

BAföG: Ihre letzte BAföG-Zahlung erhalten Sie für den Monat, in dem das Abschluss­zeugnis übergeben wird, aber spätestens für den zweiten Monat nach dem Monat, in dem Sie Ihre letzte Prüfung abge­legt haben. Achtung: Wer gegenüber dem BAföG-Amt bewusst falsche Angaben macht, macht sich unter Umständen strafbar! Weitere Informationen zum BAföG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Kindergeld: Ihre Eltern erhalten Kindergeld für Sie grundsätzlich nur bis zum Ablauf des Tages vor Ihrem 25. Geburtstag. Sollten Sie Ihr letztes Prüfungsergebnis erhalten, bevor Sie 25 Jahre alt werden, kann es sein, dass auch der Anspruch auf Kindergeld vorzeitig erlischt. Alle Informationen dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.

15) Kann ich den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland...

15) Kann ich den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland absolvieren?

Sie müssen Ihren Vorbereitungsdienst nicht in NRW absolvieren. Alle Informationen zu einem Referendariat außerhalb von NRW finden Sie auf demDeutschen Bildungsserver oder in unserer Übersicht zu Vorbereitungsdiensten als NRW-Absolvent*in in anderen Bundesländern.

 

16) Ist ein Drittfach zur Erhöhung der Einstellungschancen möglich?

16) Ist ein Drittfach zur Erhöhung der Einstellungschancen möglich?

Nach dem Lehrerausbildungsgesetz (LABG) 2016 § 16 ist es möglich, eine Erweiterung der Lehramtsbefähigung durch das Studium eines sogenannten Erweiterungsfaches zu erlangen. Allerdings bieten nicht alle Universitäten jedes Fach als mögliches Drittfach an.

Mögliche Erweiterungsfächer der Universität zu Köln finden Sie hier. An der Universität Siegen kann  Wirtschaft als Erweiterungsfach für das Lehramt an Haupt- Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe) sowie das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GymGe) studiert werden.

Das Erweiterungsfach ist in Umfang und Inhalt identisch mit einem regulären Unterrichtsfach. Es gibt keine Reduzierung der Leistungspunkte. Sie müssen dieselbe Schulform im Erweiterungsfach wählen, für die Sie entweder bereits einen Abschluss haben oder in der Sie im Lehramtsstudium eingeschrieben sind. Sie können ein Erweiterungsfach auch im Bachelor studieren, wenn Sie bereits im Master sind. Ebenso ist es möglich, mehr als ein Erweiterungsfach zu studieren. Dafür gelten jedoch ebenfalls unter anderem die hier aufgeführten Bedingungen.

Ein Drittfach kann die Einstellungschancen insbesondere dann erhöhen, wenn Schulen gezielte Fächer(kombinationen) suchen oder wenn die Schule nur eine Stelle ausschreiben darf, aber in mehreren Fächern Bedarf hat. So kann eine Person den Bedarf in mehreren Fächern decken.

Je nachdem können außerdem eine bessere Gesamtprüfungsnote im Erweiterungsfach oder ein Bonus auf die zusammenfassende Note die Einstellungschancen erhöhen.

17) Gibt es Alternativen zum Vorbereitungsdienst?

17) Gibt es Alternativen zum Vorbereitungsdienst?

Lehrer*innen werden in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nur dann dauerhaft in den Schuldienst eingestellt, wenn sie ein Lehramtsstudium abgeschlossen, einen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert und eine Staatsprüfung (Staatsexamen) erfolgreich abgelegt haben.

Wenn keine „grundständig“ ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, können die Schulen auch andere Bewerber*innen einstellen, wenn sie einen nicht lehramtsbezogenen Hochschulabschluss für das ausgeschriebene Fach nachweisen können und die Schulen sie für geeignet halten. Den Seiteneinstieg gibt es an allen Schulformen außer der Förderschule.

Damit der Start gelingt, erhalten alle Seiteneinsteiger*innen eine berufsbegleitende Qualifizierung, in der ihnen die pädagogischen Grundlagen des Lehrberufs vermittelt werden. Voraussetzung für den Seiteneinstieg ist, dass die Schule ihre Stellenausschreibung für den Seiteneinstieg öffnet.

Alle Informationen zum Seiteneinstieg in das Lehramt finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.

Wer einen Hochschulabschluss besitzt, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht (Masterabschluss) und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst eröffnet (also kein Lehramtsstudium absolviert hat), kann einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) absolvieren und dadurch ebenfalls den Weg in den Schuldienst finden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Sollten Sie Ihr Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben, sich jedoch (zunächst) gegen den Eintritt in den Vorbereitungsdienst entscheiden, stehen Ihnen jedoch auch andere berufliche Möglichkeiten offen, unter anderem:

  • Promotion: Wenn Sie Spaß an Forschung und wissenschaftlicher Arbeit haben, können Sie auch über eine Fortführung Ihres Weges an der Hochschule im Rahmen einer Promotion nachdenken. Wie bei jeder beruflichen Entscheidung müssen Sie auch hierbei die Vereinbarkeit mit der sonstigen eigenen Lebensplanung berücksichtigen. Während der Promotion beschäftigen Sie sich über mehrere Jahre intensiv mit einem für Sie interessanten wissenschaftlichen Themenbereich und bearbeiten das eigene Projekt auf akademischer Ebene immer weiter.
  • Freie Wirtschaft: Auch jenseits von Schule und Lehramtsberuf eröffnet Ihnen Ihr abgeschlossener Master of Education weitere Möglichkeiten. Neben der Wissenschaft bietet auch die freie Wirtschaft vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von Ihren studierten Fächern. Eine Fortführung Ihres beruflichen Wegs in diese Richtung beginnt meist mit einigen Praktika. Ein Beispiel für entsprechende Stellen kann unter anderem die Arbeit im Verlagswesen oder in der Publizistik, als Übersetzer*in oder in der Öffentlichkeitsarbeit sein. Auch Tätigkeiten in der Studien-, Karriere- oder Personalberatung sowie in der Kultur- oder Tourismusbranche können möglich sein. Weitere Optionen können sich auch aus Ihren Studienfächern ergeben, beispielsweise in Sportvereinen oder dem Gesundheitswesen oder bei einem naturwissenschaftlichen Studium auch in IT-Abteilungen.
  • (Bildungs-)Politik: Eine weitere Alternative bildet das politische Feld, insbesondere im Bereich der Bildungspolitik.
  • Auslandsaufenthalt, soziale Tätigkeit und viel mehr: Eine kurzfristige Perspektive, beispielsweise um eine Wartezeit bis zum Vorbereitungsdienst sinnvoll auszufüllen, kann auch ein (weiterer) Auslandsaufenthalt sein. So können Sie beispielsweise Ihre Fremdsprachenkenntnisse vertiefen oder an einer deutschen Bildungseinrichtung im Ausland arbeiten. Auch sind andere berufspraktische oder soziale Tätigkeiten möglich. Ebenso können Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sowie im Sozialwesen möglich sein.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Lehramt - und dann? Der Blick in Ihre berufliche Zukunft.

19) Kontaktdaten der Bezirksregierungen

19) Kontaktdaten der Bezirksregierungen

Arnsberg:
Laurentiusstr. 1
59821 Arnsberg
Tel. 0 29 31/ 82-0
E-Mail:
Internet: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Detmold:
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
Telefon: 0 52 31/ 71-0
E-Mail: 
Internet: http://www.bezreg-detmold.nrw.de

Düsseldorf:
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Telefon: 02 11/ 475-0
E-Mail: 
Internet: http://www.brd.nrw.de

Köln:
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon: 0 221/ 147 0
E-Mail: 
Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de

Münster:
Albrecht-Thaer-Str. 9
48147 Münster
Telefon: 0 251/ 411 0
E-Mail: 
Internet: http://www.brms.nrw.de

Abschlussunterlagen digital übermitteln

Die Universität zu Köln bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Abschlussunterlagen direkt digital an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW zu senden, welches die Dokumente an Ihr ZfsL weiterleitet. Alle weiteren Informationen dazu sowie den nötigen Antrag finden Sie hier